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Erhöhung der Hartz-IV-Sätze rechtens?

vom 22.10.2021
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Nach einem vom Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Darmstädter Juraprofessorin Anne Lenze ist die zum Jahreswechsel von der Bundesregierung geplante geringfügige Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig. Zur Begründung heißt es, angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung abzuwenden.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 20/2021 vom 22.10.2021, Seite 24
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Lenze nimmt auf die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die Anhebung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2022 von monatlich 446 auf 449 Euro für Alleinstehende läute vor dem Hintergrund der anziehenden Inflation eine »neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums« ein. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hatte bereits im April davor gewarnt, dass für Grundsicherungsbezieherinnen und -bezieher reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Ein breites Bündnis forderte die noch amtierende Bundesregierung von Union und SPD auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

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