Leserbrief
Unselbstständig entlassen
Zu: »›Ich hatte Glück‹« (18/21, Seite 61)
Ich habe fast vierzig Jahre als Erzieher in Kinderheimen und Jugendwohngruppen gearbeitet. Schon in den 1980er-Jahren, als die Vollversorgung in den Heimen durch Großküche, Wäscherei und Nähstube die Regel war, haben viele erkannt, dass diese den Jugendlichen nach Entlassung unselbstständig zurücklässt. So bildeten sich Jugendwohngruppen und Kleinstheime, in der Selbstständigkeit und Teilhabe gefördert wurden. Als Anfang der 1990er-Jahre das Kinder- und Jugendhilfegesetz das Jugendwohlfahrtgesetz ablöste, wurde dies auch in der Gesetzgebung berücksichtigt. Dennoch gebe ich Frau Gräwe recht: Viele Jugendliche stehen nach Beendigung der Maßnahme allein da. Institutionen, egal wie gut sie sind, ersetzen nie Familien oder andere Personen, die sich für den einzelnen Jugendlichen engagieren. Insofern begrüße ich die Initiative der Careleaver sehr. Georg Strotmann, Wuppertal