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Streit über das Beichtgeheimnis in Frankreich

vom 22.10.2021
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(Foto: istockphoto/vuk8691)
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Nach der Veröffentlichung eines Berichts über sexualisierte Gewalt in der katholischen Kirche, der von 330 000 Betroffenen in den vergangenen siebzig Jahren ausgeht, diskutieren Staat und Kirche in Frankreich über das Beichtgeheimnis. Der Bericht hatte vorgeschlagen, die Verschwiegenheitspflicht der Priester zu überprüfen, weil sie der Vertuschung dienen könnte. Innenminister Gérald Darmanin sprach sich daraufhin gegen den absoluten Schutz des Beichtgeheimnisses aus. Priester, die in der Beichte von Sexualdelikten gegen Minderjährige erführen, seien verpflichtet, diese vor Gericht zu bringen. In Frankreich wird bestraft, wer eine Straftat nicht anzeigt.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 20/2021 vom 22.10.2021, Seite 43
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Erzbischof Eric De Moulins-Beaufort aus Reims, der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, sagte dagegen, das Beichtgeheimnis sei »stärker als die Gesetze der Republik«, es zu halten sei kein Verstoß gegen das französische Strafrecht. Gerade die Verschwiegenheit erlaube es Betroffenen, »das Schwierigste zu offenbaren«. Innenminister und Erzbischof trafen sich daraufhin zum klärenden Gespräch. Danach erklärte Darmanin, der französische Staat respektiere das Beichtgeheimnis, allerdings gelte das nicht bei Straftaten gegen Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren. De Moulins-Beaufort sagte, man wolle mit den staatlichen Ermittlungsbehörden engstens zusammenarbeiten und alles unternehmen, »um das Wesen der Beichte und den nötigen Schutz der Kinder miteinander zu vereinbaren«.

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