Leserbrief
Konsens ist nicht nötig
vom 21.10.2022
Zu: »Angst vor Streit isst Dialog auf« (18/22, Seite 30-31)
Der Ökumenische Rat der Kirchen ist kein Regierungsorgan. Er braucht deshalb keinen Konsens als Gesetzesgrundlage. Da genügt es, die Uneinigkeit festzustellen. Wichtig ist, das Problem zur Sprache gebracht zu haben. Ist die Sache auf dem Tisch und von verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet, kann der Beschluss eben auch lauten: »Wir werden uns nicht einig.« Karl-Heinz Haid, Isny
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