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Leserbrief
Nicht unabhängig

vom 06.11.2023
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Zu: »Geld vor Gerechtigkeit?« (19/2023, Seite 43)

Die Unabhängige Kommission zur Anerkennung des Leids beurteile die Missbrauchsfälle unabhängig von der Kirche im Sinne einer rechtsstaatlichen Ordnung, meint Bischof Heiner Wilmer. Diese These ist nicht haltbar! Auch wenn die Namensgebung eine solche Unabhängigkeit suggerieren mag. Eine »Unabhängige Kommission«, die einseitig von einer der beiden Konfliktparteien installiert wird, zudem in ihren Entscheidungen prinzipiell vom Wohlwollen genau dieser Partei abhängt, soll unabhängig Recht sprechen können? Die zentrale Forderung der Betroffenenvertreter für die Änderung des Anerkennungsverfahrens lautet: Es sollten außergerichtliche Einigungen zwischen dem Bistum und einzelnen Missbrauchsopfern getroffen werden können. Der (außergerichtliche) Vergleich ist wesentliches Element der staatlichen Rechtsordnung der Bundesrepublik. Dass ein Bischof diesem Vergleich von vornherein das Etikett »Mauschelei« anzuheften versucht, zeugt von einem merkwürdigen Rechtsverständnis.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 21/2023 vom 03.11.2023, Seite 62
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