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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 22/2017
Der Inhalt:

Einkaufen an Heiligabend?

vom 24.11.2017
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In diesem Jahr ist am vierten Advent bereits Heiligabend. Damit wird der Sonntag des 24. Dezember 2017 gleich doppelt »geheiligt«. Soll man an einem solchen Tag einkaufen dürfen? Der Streit darüber ist frisch entbrannt – und doch gleichzeitig schon regional entschieden: In vielen Bundesländern dürfen Supermärkte, Blumenläden und Tannenbaum-Verkaufsstellen am Vormittag geöffnet sein. Doch kein Discounter muss seine Türen offen halten. So haben Aldi Nord, Aldi Süd und Lidl bereits angekündigt, am Sonntagmorgen auf den Verkauf zu verzichten. Während Kirchen und Gewerkschaften bundesweit für geschlossene Läden am 24. Dezember 2017 plädieren, den Schutz des Sonntags wahren und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an diesem Tag von Erwerbsarbeit freihalten wollen, argumentiert der Handelsverband Deutschland – dem rund 400 000 selbstständige Unternehmen angehören – für eine Ladenöffnung an »Heiligmorgen«. Ansonsten, so das Hauptargument, hätten die Supermärkte drei Tage in Folge geschlossen; erst am Mittwoch, 27. Dezember, könne man wegen der zwei Weihnachtsfeiertage dann wieder frische Ware kaufen. Im Übrigen zeige der Handel der zurückliegenden Jahre, dass am Morgen des 24. Dezember noch ein sehr starker Umsatz gemacht werde. Vielen Menschen »rette« der Einkauf kurz vor der Bescherung das Weihnachtsfest.

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