Priesterinnen per Gesetz?
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Mit einer Petition an den Bundestag zur Änderung des Grundgesetzes will die Initiative Wir sind Kirche erreichen, dass der Staat unter Berufung auf das Diskriminierungsverbot die Öffnung des Weiheamts für Frauen in der katholischen Kirche erzwingt. Zur Begründung heißt es, es könne nicht hingenommen werden, dass der Staat der römisch-katholischen Kirche das Recht auf Diskriminierung zugesteht, wenn er laut Grundgesetz verpflichtet ist, auf die »tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern« hinzuwirken. Weder Kirchenrecht noch Dogmen könnten für den Staat maßgebliche Kriterien sein. Im Grundgesetz steht, dass sich Religionsgemeinschaften selbst verwalten und Ämter verleihen. Wir sind Kirche fordert die Ergänzung, von dem für alle geltenden Gesetz dürfe es keine Ausnahmen für Religionsgemeinschaften geben.