Missbrauch in den Kirchen
Kein Sex in der Seelsorge
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»Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt, wird bestraft.« So steht es im Strafgesetzbuch § 174c. Was für Psychotherapeuten gilt, das soll nun auch für Pfarrpersonen gelten: Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat auf Vorschlag von Missbrauchsbetroffenen den Rat der EKD beauftragt, sich für eine Änderung des § 174c einzusetzen, sodass auch Missbrauch in Seelsorgeverhältnissen strafbar ist. Diese kleine Erweiterung des Gesetzestextes wäre ein großer Schritt für beide Kirchen – und für die Protestanten gar ein Kulturbruch.
Erst im Jahr 2019 hat eine Richtlinie der EKD kirchenintern klargestellt, dass sexuelle Kontakte »innerhalb einer Seelsorge- und Vertr
Christoph Pompe 16.12.2022:
Das Anliegen von Christoph Fleischmann im Kommentar »Kein Sex in der Seelsorge« teile ich. Ich ziehe aber die Behauptung in Zweifel, dass »es normal (war), dass ein junger Vikar oder Pfarrer seine Frau in der ersten Gemeinde fand«. Als Pfarrer in der vierten Generation stelle ich keine derartigen Liebesgeschichten in der Reihe der Vorväter fest. Auch nicht unter den Pfarrerkollegen. Ich kenne natürlich nicht sämtliche Liebesgeschichten aller Pfarrerkollegen, aber unter der inzwischen erheblichen Zahl von Freunden und Kollegen gibt es keinen, der sich in seiner ersten Gemeinde respektive Pfarrstelle verliebt und womöglich geheiratet hat.