Die Rechte der Gemeinden
vom 04.05.2012
1. Die Gemeinde, die sich im Namen Jesu versammelt, ist Trägerin der Eucharistiefeier. Ihr ist als örtlicher Kirche das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi anvertraut, der Herr ist mitten unter ihr. Die Gemeinde bestimmt, wer sie leitet und der Eucharistiefeier vorsteht. Um die Einheit der Kirche zu wahren, ist die Beauftragung durch den Bischof notwendig.
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Datum der Erstveröffentlichung: 02.12.2011

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