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Ausverkauf von Land stoppen

vom 04.12.2020
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Das Bundesland Sachsen-Anhalt will als erstes Bundesland den Verkauf von Ackerland an Finanzinvestoren und Agrarkonzerne und damit das sogenannte Landgrabbing stoppen. Dazu haben sich die Regierungsfraktionen CDU, SPD und Grüne im Magdeburger Landtag auf ein »Agrarstrukturgesetz« geeinigt. Demnach soll es den Behörden des Landes unter anderem ermöglicht werden, den Verkauf von Unternehmensanteilen an Gesellschaften, die keine Landwirtschaft betreiben, zu untersagen. Diese sogenannten Share Deals, bei denen keine Grunderwerbssteuer fällig wird, haben in den vergangenen Jahren zu einer Preisexplosion von Agrarflächen geführt. Kleine und lokale Agrarbetriebe wurden so verdrängt. Zukünftig sollen in Sachsen-Anhalt Verkäufe von mehr als 25 Prozent eines Unternehmens mit mehr als 250 Hektar Landwirtschafts- oder Forstfläche untersagt werden können, wenn damit die Konzentration von Anbauflächen verhindert wird. Für die Landwirtschaftsministerin des Landes, Claudia Dalbert (Grüne), ist das Gesetz ein »großer Schritt« auf dem Weg zu einer modernen Ackerstruktur. »Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, werden künftig nicht mehr unbegrenzt Acker erwerben können.«

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