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Justiz uneinig bei Klimaaktivisten

vom 02.12.2022
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Angesichts seit Monaten andauernder Straßenblockadeaktionen der »Letzten Generation« beschäftigt die Frage, wie weit ziviler Widerstand gehen darf, immer öfter auch Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter. Ebenso wie im Rest der Gesellschaft gehen auch vor Gericht die Meinungen auseinander: So wurde die Oldenburger Aktivistin Sonja Manderbach (siehe »Um jeden Preis«, Publik-Forum 21/2022) Anfang November zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Wenige Tage später wurde ein 31-jähriger Aktivist in Freiburg vom Amtsgericht freigesprochen – auch wenn der zuständige Richter betonte, dieses Urteil sei als Einzelentscheidung zu verstehen und »definitiv kein Freifahrtschein für weitere Aktionen dieser Art«. Der Klimaaktivist habe sich nicht festgeklebt und sei von der Polizei als kooperativ und friedlich geschildert worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine hohe Geldstrafe gefordert. Derweil sitzt noch bis zum zweiten Advent ein gutes Dutzend Klimakleber im 30-tägigen Präventivgewahrsam in München.

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