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Rauswurf aus Deutschland

von Albrecht Kieser vom 20.12.2004
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Rechtssicherheit sei ein hohes Gut, heißt es in Deutschland. Und wer einmal seine Baugenehmigung erhalten hat, muss nicht befürchten, nach drei Jahren sein Haus wieder abreißen zu müssen. Aber wer als Ausländer seine Zelte in Deutschland aufgeschlagen hat, für den gilt das nicht unbedingt. Selbst wenn er nach Artikel 16a Grundgesetz als politischer Flüchtling anerkannt ist und deshalb einen rechtlichen Schutz genießt, der eigentlich höher gar nicht sein kann.

Die Asylbehörden haben nämlich - zum ersten Mal in großem Stil - gegen grundgesetzlich anerkannte Flüchtlinge so genannte Widerrufsverfahren eingeleitet. 8000 »Anerkannte« und ihre Familien sind betroffen. Mehr als 4000 haben ihren Asylstatus bereits verloren, der Zwangsabriss von Haus oder Zelt wurde verfügt. Und zwar ganz konkret: Die Leute verlieren nämlich ihre Arbei

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