Gen-Check in der Petrischale?
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Jetzt direkt weiterlesen:
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Dürfen im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten hin untersucht und im Bedarfsfall vernichtet werden? Ist eine Vorauswahl am Beginn des Lebens zu befürworten? Diese Fragen stellen sich im aktuellen Streit um die Erlaubnis oder das Verbot der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID).
Nach einem überraschenden Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom Juli ist der Konflikt um die PID neu entbrannt: In dem Urteil sprachen die Richter einen Berliner Frauenarzt frei, der sich im Jahr 2006 selbst angezeigt hatte. Der Gynäkologe hatte bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen und den Frauen nur jene befruchteten Eizellen, die keine Auffälligkeiten aufwiesen, eingepflanzt.
Seit diesem Präzede