Kritik an Hartz-IV-Politik
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Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Hartz IV-Regelsätze in einem aufsehenerregenden Urteil für verfassungswidrig erklärt. Die Vorwürfe des Gerichtes an die Bundesregierung sind hart: Es handele sich um »Schätzungen ins Blaue« und dazu kämen eine ganze Reihe von Fehlern und Schlampigkeiten. Schludrig sei man mit dem Existenzminimum armer Menschen umgegangen. Diese Schludrigkeit im Umgang mit dem Problem Armut wollen die Richter dem Gesetzgeber austreiben.
Doch umso enttäuschender ist der Umgang der Bundesregierung mit dem Urteil. Sie hat sich hinter einem Zahlenwust versteckt, der scheinbar alternativlos sei. Ja, für die Kinder habe man sogar eine rechnerisch mögliche Absenkung des Kinderregelsatzes nicht vollzogen. Arme Kinder sollten also dankbar sein.