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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 24/2013
Der Inhalt:

Klagen gegen Pflegenotstand

Die Juristin Susanne Moritz hält Verfassungsklagen gegen den Notstand in der Pflege für aussichtsreich. Ihrer Ansicht nach verletzt der Gesetzgeber Grundrechte, weil er keinen Mindeststandard an menschenwürdiger Pflege sicherstellt. Ihre Analyse wird in der Branche viel beachtet. Der Sozialverband VdK will in Moritz´ Sinne vor Gericht ziehen
von Dirk Baas vom 05.01.2014
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Schwierige Situation in der stationären Pflege: Es herrscht Zeitdruck und Personalmangel. Eine Besserung ist auch unter der Großen Koalition nicht in Sicht, meint die Juristin Susanne Moritz. (Foto: thinkstock/gettyimages/Kolobov)
Schwierige Situation in der stationären Pflege: Es herrscht Zeitdruck und Personalmangel. Eine Besserung ist auch unter der Großen Koalition nicht in Sicht, meint die Juristin Susanne Moritz. (Foto: thinkstock/gettyimages/Kolobov)
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Eine Dissertation aus Regensburg sorgt in der Pflegebranche für Aufsehen. Die Juristin Susanne Moritz kommt darin zu dem Ergebnis, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht seien erfolgversprechend, weil der vom Staat verursachte Pflegenotstand die Menschenwürde von Heimbewohnern systematisch verletze. Der Gang nach Karlsruhe sei »das einzig erfolgversprechende Vorgehen gegen die Missstände in den Einrichtungen«, sagte sie im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst.

Susanne Moritz setzt auf das Gericht in Karlsruhe

Ihrer Analyse zufolge steht der Weg zu den Gerichten nicht »nur« Heiminsassen offen, die sich schon heute vernachlässigt fühlen. Auch alle möglicherweise künftig Pflegebedürftigen könnten Verfassungsbeschwerde erheben. Nac

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