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Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) schlägt Alarm: Aufgrund neuer Rechtsprechung könne das Kirchenasyl künftig grundsätzlich als Untertauchen bewertet werden. Damit würde sich die Frist verlängern, in der Deutschland Flüchtlinge in den Erst einreisestaat der EU zurückschicken kann. Nach der europäischen Dublin-III-Regelung müssen Länder die Flüchtlinge innerhalb von sechs Monaten in das Ersteinreiseland zurückschicken, damit sie nicht für das Asylverfahren zuständig sind. Bei als »flüchtig« geltenden Asylbewerbern verlängert sich die Zeit auf 18 Monate. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärte dazu, die Zahl der Kirchenasyle sei in Deutschland in diesem Jahr auf derzeit rund 500 Personen angestiegen. Über achtzig Prozent von ihnen versuchten, die Rücküberstellung in das Einreiseland zu verhindern. »Das Kirchenasyl darf nicht dazu führen, dass dadurch in rechtsstaatlichen Verfahren getroffene und von den Verwaltungsgerichten geprüfte Überstellungsentscheidungen unterlaufen werden«, so die Behörde. Sie will über dieses Problem mit der BAG sprechen. Diese erklärte, Gemeinden, die Kirchenasyl gewährten, machten auf Härtefälle und drohende Menschenrechtsverletzungen aufmerksam. Die BAG-Vorsitzende Dietlind Jochims: »Kirchenasyl ist und bleibt ein Instrument der Menschenrechtsarbeit.«