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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 24/2016
Der Inhalt:

Sie dürfen nicht sterben

Geschäfte mit dem Lebensende beklagt der Arzt Matthias Thöns in seinem Buch »Patient ohne Verfügung«. Hat er recht?
von Barbara Tambour vom 29.12.2016
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Ein Segen?: Die Apparatemedizin kann heilen. Manchmal aber verlängert sie nur das Leiden. (Foto: pa/Berg)
Ein Segen?: Die Apparatemedizin kann heilen. Manchmal aber verlängert sie nur das Leiden. (Foto: pa/Berg)
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Monika H. war eine leidenschaftliche Skifahrerin. Im Dezember 2008 machte sich die 67-jährige Speditionskauffrau auf in die österreichischen Berge. Doch kurz vor Weihnachten stürzte sie auf der Piste und brach sich die beiden ersten Halswirbel. Ihr Herz stand still. Ersthelfer reanimierten sie. Im Universitätsspital wurde eine Querschnittslähmung festgestellt. Zudem hatte der Sauerstoffmangel zu schweren Hirnschäden geführt. Die Folgen: Sie befand sich fortan im Wachkoma, litt an epileptischen Anfällen, wurde beatmet und künstlich ernährt. Als ihr Herz versagte, wurde ihr ein Herzschrittmacher eingesetzt.

Als umsichtige Frau, so berichtet der Anästhesist und Palliativmediziner Matthias Thöns, hatte Monika H. vorgesorgt und bei ihrem Sohn eine Patientenverfügung hinterlegt: »Ich untersage ausd

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