Im Namen Gottes und der Sowjetunion
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Seit Juni findet sich in Russlands Verfassung eine fromme Bestimmung. Der »Glaube an Gott« ist ein neues verfassungsmäßiges Merkmal der Russischen Föderation. In Artikel 67 heißt es: »Die Russische Föderation, geeint durch eine tausendjährige Geschichte, bewahrt das Andenken an die Vorfahren, die dem Land Ideale und den Glauben an Gott überliefert haben.« Der Satz folgt interessanterweise auf den Passus: »Die Russische Föderation ist Rechtsnachfolgerin der UdSSR in ihrem Hoheitsgebiet.«
Die 78,56 Prozent Zustimmung im landesweiten Referendum galten wohl eher dem Hauptzweck der Verfassungsänderung, die darin bestand, Putin zwei weitere Amtszeiten zu sichern. Doch die Verfassungsänderung hat eine große Bedeutung für die russisch-orthodoxe Kirche – und ihr Zustandekommen wirft ein bezeichnendes Lic