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Sexualisierte Gewalt
Die katholische Kirche vor Gericht

Der Schmerzensgeldprozess gegen das Erzbistum Köln ist ein wichtiger Schritt für eine höhere gesellschaftliche Anerkennung von Missbrauchsopfern. Ein Kommentar.
von Christoph Fleischmann vom 09.12.2022
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Kämpft auch für andere Betroffene: Georg Menne vor dem Landgericht in Köln (Foto: pa/Thomas Banneyer)
Kämpft auch für andere Betroffene: Georg Menne vor dem Landgericht in Köln (Foto: pa/Thomas Banneyer)

Die katholische Kirche will sich mit ihren »Anerkennungsleistungen« für Betroffene sexualisierter Gewalt an Schmerzensgeldern staatlicher Gerichte »in vergleichbaren Fällen« orientieren. Das bedeute, dass in der Regel Leistungen zwischen 1000 und 50 000 Euro gezahlt würden, heißt es von der Bischofskonferenz. Diese Maßgabe war von Anfang an unbefriedigend, weil ungenau: Wie deutsche Gerichte in ähnlichen Fällen urteilen, ist im Wandel. Und außerdem ist das vor Gericht Übliche noch nicht das Richtige. Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Bildaufnahmen oder unwahre Tatsachenbehauptungen werden mitunter mit viel höheren Schmerzensgeldern belegt als (vielfacher) Missbrauch.

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