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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 16/2024
Der Inhalt:
Leben & Kultur

NS-Prozess
Letzte Chance auf Reue

Das Urteil gegen die frühere KZ-Sekretärin Irmgard F. schafft späte Gerechtigkeit.
von Marie Lou Steinig vom 28.08.2024
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Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. im November 2021 vor dem Landgericht Itzehoe. (Foto: PA/DPA/DPA-Pool/Christian Charisius)
Die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. im November 2021 vor dem Landgericht Itzehoe. (Foto: PA/DPA/DPA-Pool/Christian Charisius)
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Der wohl »letzte Fall in der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde« wird er genannt, der Prozess um Irmgard F., eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof. Die 99-Jährige war wegen Beihilfe zum Massenmord in 10 505 Fällen sowie wegen versuchten Mordes in fünf Fällen angeklagt. Der Bundesgerichtshof erklärte das Urteil für rechtskräftig und verurteilte sie zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung.

Es hat etwas Makabres, Mitleidsloses, eine fast Hundertjährige vor Gericht zu stellen und sie für etwas anzuklagen, was sie vor circa 80 Jahren, als junge Frau, verbrochen hat. Doch auch als damals 19-Jährige muss Irmgard F. ohne jeden Zweifel gewusst haben, dass sie »Rädchen« in einer Todesmaschinerie war. Als Sekretärin und Stenotypistin im Lager lief ein Großt

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Peter Theisen 31.08.2024, 05:33 Uhr:
"Doch auch als damals 19-Jährige muss Irmgard F. ohne jeden Zweifel gewusst haben, dass sie »Rädchen« in einer Todesmaschinerie war."

Aber so geht es uns heute anders?
Egal ob man/frau Sekretärin oder Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika ist, stets ist man/frau "Rädchen im Getriebe" und muss Bestelllisten für Zyklon B bearbeiten oder halt Drohnenmorde freigeben...
Gerechtigkeit ist eine tolle Sache - doch wenn sie was zum Besseren verändern soll - sollten WIR vorteilhafterweise bei UNS anfangen ;-)

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