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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 16/2020
Der Inhalt:

Die perverse Logik des Kapitalismus

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Containern als Diebstahl zu werten ist. Doch nicht das Retten von Lebensmitteln ist ein Verbrechen, sondern das Vernichten.
von Eva-Maria Lerch vom 27.08.2020
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Noch gut? Vieles, was in Supermärkten weggeworfen wird, kann noch verzehrt werden. Doch Zitronen oder Tomaten aus deren Mülltonnen zu nehmen, gilt als Diebstahl (Foto: pa/Prohaska)
Noch gut? Vieles, was in Supermärkten weggeworfen wird, kann noch verzehrt werden. Doch Zitronen oder Tomaten aus deren Mülltonnen zu nehmen, gilt als Diebstahl (Foto: pa/Prohaska)
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Jedes Jahr werden in Deutschland 13 Millionen Tonnen Essen in den Müll geworfen: Äpfel, die ein paar braune Stellen haben, Joghurtbecher, die kurz vor dem Haltbarkeitsdatum stehen, Schokoladen-Weihnachtsmänner, die im Januar keiner mehr kaufen will. Es sind Früchte der Erde und der menschlichen Arbeit, die gewachsen, geerntet, verarbeitet, verpackt und unter großem Energieaufwand transportiert und gelagert wurden. Das ist eine unvorstellbare Verschwendung von Ressourcen und eine sündhafte Respektlosigkeit gegenüber den Gaben der Schöpfung. Und dennoch werden die, die wenigstens einige Lebensmittel vor dem Verderben retten wollen, höchstrichterlich kriminalisiert.

Containern ist Diebstahl – urteilt das Gericht

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt ein Urteil gege

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Georg Lechner 30.08.2020, 15:20 Uhr:
Der Müllcontainer gehört aber nicht dem Supermarkt, sondern wohl eher der Kommune oder dem kommunalen Abfallwirtschaftsverband. Ab der Verbringung der Ware in den Müllcontainer kann die Ware nicht mehr als Eigentum des Supermarkts gelten, sonst müsste jedesmal die Müllabfuhr um Genehmigung zum Abtransport ansuchen, um nicht das "Eigentumsrecht" des Supermarkts an der Ware im Müllcontainer zu verletzen (und könnte sonst wegen Besitzstörung/ Diebstahl geklagt werden). Echt krank! Das einzige ausschließliche Recht des Supermarkts an den Müllcontainern ist imho das Beschickungsrecht mit entsprechend getrenntem Abfall, denn da ist der Supermarkt verantwortlich und für Fehlwürfe haftbar.

Georg Lechner 29.08.2020, 09:45 Uhr:
Da greift man sich an den Kopf! Demnächst wird noch die Müllabfuhr wegen Diebstahls belangt, weil sie den Inhalt der Müllcontainer der Verfügungsgewalt des Supermarktes entzogen hat.

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