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Die perverse Logik des Kapitalismus

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Containern als Diebstahl zu werten ist. Doch nicht das Retten von Lebensmitteln ist ein Verbrechen, sondern das Vernichten.
von Eva-Maria Lerch vom 27.08.2020
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Noch gut? Vieles, was in Supermärkten weggeworfen wird, kann noch verzehrt werden. Doch Zitronen oder Tomaten aus deren Mülltonnen zu nehmen, gilt als Diebstahl (Foto: pa/Prohaska)
Noch gut? Vieles, was in Supermärkten weggeworfen wird, kann noch verzehrt werden. Doch Zitronen oder Tomaten aus deren Mülltonnen zu nehmen, gilt als Diebstahl (Foto: pa/Prohaska)

Jedes Jahr werden in Deutschland 13 Millionen Tonnen Essen in den Müll geworfen: Äpfel, die ein paar braune Stellen haben, Joghurtbecher, die kurz vor dem Haltbarkeitsdatum stehen, Schokoladen-Weihnachtsmänner, die im Januar keiner mehr kaufen will. Es sind Früchte der Erde und der menschlichen Arbeit, die gewachsen, geerntet, verarbeitet, verpackt und unter großem Energieaufwand transportiert und gelagert wurden. Das ist eine unvorstellbare Verschwendung von Ressourcen und eine sündhafte Respektlosigkeit gegenüber den Gaben der Schöpfung. Und dennoch werden die, die wenigstens einige Lebensmittel vor dem Verderben retten wollen, höchstrichterlich kriminalisiert.

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