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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 1/2023
Der Inhalt:
Religion & Kirchen

Pro undContra
Sollten Klimakleber freigesprochen werden?

Aktivisten der »Letzten Generation« polarisieren Politik und Gesellschaft und beschäftigen die Justiz. Sollten Richter Milde walten lassen gegenüber den Straßenblockierern? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab!
vom 10.01.2023
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Straßenblockade der »Letzten Generation«: Rechtmäßiger Protest oder strafbare Gewalt? (Foto: pa/dpa)
Straßenblockade der »Letzten Generation«: Rechtmäßiger Protest oder strafbare Gewalt? (Foto: pa/dpa)

Heribert Prantl:

Ja, die Aktionen sind oft rechtmäßig!

Wer zivilen Widerstand leistet, darf das Strafrecht nicht fürchten. Wer aber das Strafrecht nutzt, um Widerständler pauschal abzuurteilen, hat den Wert der Demonstrationsfreiheit nicht verstanden. Sie ist das Ur-Grundrecht der Unzufriedenen, Unbequemen, Empörten und Aufsässigen. In einer Demokratie darf man unzufrieden, unbequem, empört und aufsässig sein. Es gibt Grenzen des Tolerablen – dort, wo die Volksverhetzung, die rechtswidrige Gewalt beginnen. Es gibt aber auch rechtmäßige Gewalt.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 01/2023 vom 13.01.2023, Seite 8
Von der Zukunft lernen
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Warum es so schwer ist, sich auf Vorhersehbares einzulassen

Die Aktivisten der »letzten Generation« kleben sich auf der Straße fest, blockieren so den Verkehr. Rechtswidrige Gewalt ist das gemäß Absatz 2 des Nötigungsparagrafen 240 Strafgesetzbuch, wenn sie als »verwerflich« anzusehen ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 1995 zu den »Muttertagsblockaden« gegen die Nachrüstung festgestellt, dass Sitzblockaden nicht als Nötigung bestraft werden können. Nun sind Festklebeaktionen mehr als Sitzblockaden, weil sie die Räumung erschweren. Sie sind daher Gewalt, aber nicht automatisch verwerflich. Hier kommt das Verfassungsrecht zum Zug. Es ist das Demonstrationsrecht der Aktivisten zu berücksichtigen und ins Verhältnis zu setzen zum Recht der Autofahrer auf Bewegungsfreiheit. Das relevante Ziel der Aktivisten ist ja, die Klimakatastrophe zu verhindern – nicht, unbeteiligte Dritte zum Werkzeug ihrer Kundgebung zu machen. Eine Verwerflichkeitsprüfung muss Dauer und Intensität der Aktion berücksichtigen, die vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten. Sollte man in Einzelfällen zum Ergebnis »verwerflich« kommen, ist das Anliegen der Aktivisten bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Eine Strafe dürfte nicht sehr hoch ausfallen. Sie zu akzeptieren, ist dann Teil des Widerstands.

Thomas Fischer:

Nein, denn sie begehen Straftaten!

Das Vorgehen der sogenannten Aktivisten erfüllt den objektiven und subjektiven Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB). Das Errichten einer körperlich wirkenden Sperre, die eine andere Person daran hindert, sich entsprechend ihrem Willen fortzubewegen, ist Gewalt. Wer eine andere Person etwa durch Einsperren an der Fortbewegung hindert, übt Gewalt aus, auch wenn er nicht unmittelbar auf den Körper der eingesperrten Person einwirkt.

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Die Forderung nach Straffreiheit für »Klimakleber« stützt sich auf die Behauptung, es lägen die Voraussetzungen von Rechtfertigungsgründen vor. Dabei wird insbesondere eine Lage des Notstands geltend gemacht, weil das Anliegen der Klimarettung das Interesse von Autofahrern überwiege. Überdies soll die Anwendung des § 240 StGB durch die Grundrechte der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ausgeschlossen sein.

Das trifft nicht zu. Bei der Anwendung des § 240 StGB kann es nicht auf die jeweils angegebenen Fernziele von Blockierenden ankommen. Diese können nämlich beliebig so abstrakt formuliert werden, dass sie jedes Individualrecht verdrängen könnten. Rechtlich relevantes Ziel der Blockierenden ist es, Freiheitsrechte unbeteiligter Dritter zum Zweck der Demonstration zu verletzen. Dies ist aus verfassungsrechtlichen Gründen hinzunehmen, solange es in eng beschränktem Umfang geschieht. Den »Klimaklebern« kommt es aber auf möglichst umfangreiche Verletzung fremder Grundrechte an.

Die grundsätzliche Strafbarkeit von Klimaklebern entspricht nicht nur geltendem Recht, sondern respektiert die Täter auch als selbstverantwortlich handelnde Menschen. Das bloße »Gut Meinen» rechtfertigt keine Straftaten gegen unbeteiligte Dritte.

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Personalaudioinformationstext:   Heribert Prantl war Staatsanwalt und ist Kolumnist der Süddeutschen Zeitung.

Thomas Fischer ist Rechtsanwalt und Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D.
Die Umfrage ist vorbei: so haben unsere Leser abgestimmt!

Sollten Klimakleber freigesprochen werden?

Aktivisten der »Letzten Generation« polarisieren Politik und Gesellschaft und beschäftigen die Justiz. Sollten Richter Milde walten lassen gegenüber den Straßenblockierern? Diskutieren Sie mit und stimmen Sie ab!
48 x Ja, die Aktionen sind oft rechtmäßig!
34 x Nein, sie begehen Straftaten!
insgesamt abgegebene Stimmen: 82
59%
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Karl-Heinz T. 20.06.2023, 21:41 Uhr:
Die unter Anderen von einer mit CO2(äq) überfrachteten Atmosphäre ausgehende Nötigung, die hoch klimaverändernd und ansäuernd, als Krankheitsdruck, weiter und ungehemmt erderwärmend und austrocknend wirkt, das Kleben an überkommenen Alttechnologien und -strukturen im eigenen Land wird als "nötigend" wegen des angesammelten Ausmaß als "Normalität" gerne übersehen und es gehen so für die halbe Stunde im Kleberstau das erforderliche, würdigende Augenmaß für einen Freispruch zu Lasten eines erfrischenden, sich selbst reformierenden Rechtsstaat und zu Lasten der aufmerksamen jungen Bürger und der Nachwelt leider ab.

Gerhard Loettel 10.02.2023:
Unbedingt und ihnen dankbar Hochachtung zollen. Denn neben dem Versuch, die automobile Flut der CO2-Anreicherung eindämmen zu wollen, ist das Ankleben ein ehrenvolles symbolisches Zeichen. Dieses Symbol – das in seiner Aussage kraft kaum zu übertreffen ist – sagt doch: »Wir Kinder der derzeitigen Menschheit wollen uns ganz fest mit unserer Mutter Erde verbinden, damit sie uns in ihrer lebenserhaltenden und lebensförderlichen Eigenschaft nicht abhanden kommt! Mutter Erde, bleib bei uns! Wir halten dich ganz fest, kleben an dir!« Gibt es ein eindrücklicheres Bild solchen Lebenswillens unserer Jugend, in einer Welt leben zu wollen, die wir Älteren zeitlebens trotz Kriegen und wirtschaftlichen Fehlentscheidungen immerhin noch gehabt haben? Ehrt die Klimakleber, sie sind unsere würdigen Nachfahren!

Georg Lechner 19.01.2023, 17:54 Uhr:
Eine umfangreiche Verletzung fremder Grundrechte liegt bei den fehlenden gesetzlichen Maßnahmen gegen den menschengemachten Klimawandel vor.

Dr. Gerhard Loettel 14.01.2023, 14:22 Uhr:
www. Publik-forum.de/Umfrage

Klimakleber freisprechen ?

Unbedingt und ihnen dankbar Hochachtung zollen. Denn neben dem Versuch die automobile Flut der CO2-Anreicherung eindäm-men zu wollen, zeigt sich hier es ein ehrenvollen symbolisches Zeichen dieses Anklebens.
Dieses Symbol – das in seiner Aussage kraft kaum zu übertreffen ist - sagt doch:
„ Wir Kinder der derzeitigen Menschheit wollen uns ganz fest mit unserer Mutter Erde verbinden /anbinden, damit sie uns in ihrer lebenserhaltenden und lebensförderlichen Eigenschaft nicht abhanden kommt ! Mutter Erde bleib bei uns! Wir halten Dich ganz fest, kleben an Dir !

Gibt es ein eindrücklicheres Bild solchen Lebenswillens unserer Jugend in einer Welt leben zu wollen, die wir Älteren zeitlebens trotz Kriegen und wirtschaftliche Fehlentscheidung immerhin noch gehabt haben ?

Ehrt die Klimakleber, sie sind unsere würdigen Nachfahren !

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