Suizidbeihilfe durch Ärzte erlauben?
»Die Suizidbeihilfe ist in Deutschland bereits jetzt straffrei. Das ist – auch aus theologischer Sicht – gut so. Das Argument, dies erzeuge einen gesellschaftlichen Druck, bleibt Panikmache, die sich durch keine Erfahrungen begründen lässt: Weder die Niederlande noch Oregon noch die Schweiz wurden zu einer alten- oder krankenfeindlichen Gesellschaft, und das, obwohl in diesen Ländern der assistierte Suizid seit mehr als dreißig Jahren gesellschaftlich akzeptiert wird. In diesen Ländern wurde die palliative Versorgung sogar schneller ausgebaut als in Deutschland.
Noch nie wurde menschliches Leben so geschützt und geachtet wie im Deutschland unserer Tage. Eine weitergehende gesetzliche Absicherung für ärztliche Suizidbeihilfe wird die Achtung menschlichen Lebens nicht beschneiden. Sie wird sogar das Arzt-Patienten-Verhältnis stärken, weil manche Patienten dann endlich mit ihrem Arzt ganz offen darüber sprechen dürfen, was sie wirklich bewegt.
Überzeugende theologische Gründe dagegen gibt es jedenfalls nicht. In der Bibel nehmen sich zehn Menschen selbst das Leben. Keine dieser Taten wird moralisch verworfen, die Mehrheit davon als Ausweg aus einer unerträglichen Situation geduldet. Gott hat den Menschen als sein Gegenüber geschaffen und mit Verstand, Freiheit und Verantwortung ausgestattet. Der Mensch darf (im heutigen Medizinalltag muss er sogar) Entscheidungen treffen, die die Lebenslänge sterbender Menschen betreffen.
Die niederländischen Kirchen berichten von Christen, für die der eigene assistierte Suizid ein Ausdruck von Gottvertrauen ist: Sich selbst in den Tod zu begeben, nichts mehr selbst in der Hand zu haben ist für manche ein Ausdruck tiefen Vertrauens auf die Zusage Gottes, dass er den Menschen nach dem irdischen Leben in seiner Hand halten wird.«
Eberhard Schockenhoff: »Nein! Das wäre ein fatales Signal«
»Wird die Suizidbeihilfe als eine sozial akzeptierte Möglichkeit anerkannt, verändert sich die Entscheidungssituation für alle Beteiligten. Warum sollen sie diese legale Möglichkeit nur in Extremfällen wählen, wo sie sich doch auch im Normalfall als humane Alternative, als Abkürzung eines langen, mühsamen und kostspieligen Weges empfiehlt? Allein das Wissen um diese Möglichkeit erhöht den Druck auf Sterbende, von dieser naheliegenden Möglichkeit Gebrauch zu machen. Dieser subtile Zwang zur Rechtfertigung ihres Weiterlebens fördert nicht die Autonomie der Sterbenden; vielmehr findet unter dem Deckmantel einer von außen bedrängten suggerierten Autonomie eine Entsolidarisierung mit dem Sterbenden statt, die diesen der Möglichkeit beraubt, den Sterbeprozess in Würde zu bestehen.
Die Bereitstellung, Erleichterung und Förderung von Möglichkeiten der Suizidbeihilfe würde das fatale Signal an Schwerkranke und Sterbende aussenden, die Gesellschaft lege ihnen ein freiwilliges, lautloses Abschiednehmen aus der Mitte der Lebenden nahe, bevor sie diesen zur Last zu fallen drohen. Selbst die an einen Arztvorbehalt gebundene Legitimation der Suizidhilfe kann diesem Dilemma nicht entrinnen. Ärzte würden dann in den Augen ihrer Patienten und unter deren Angehörigen als Anlaufstellen für den Wunsch nach assistiertem Suizid und als »Experten für den freiwilligen Tod« gelten. Die Suizidhandlung selbst wie auch die ermöglichende Beihilfe zu ihr würden durch das moralische Gütesiegel der achtenswerten und gesellschaftlich geschätzten ärztlichen Tätigkeit geadelt. Dieses fatale Signal gegenüber den Sterbenden und der Gesellschaft sollte ein demokratischer Rechtsstaat, der auf die Achtung des Lebens aller seiner Bürgerinnen und Bürger gegründet ist, nicht geben.«
Eberhard Schockenhoff, geboren 1953, ist katholischer Theologe und Priester; er lehrt Moraltheologie an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg i. Br.
