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Pro und Contra
Werbung für Alkohol verbieten?

Die Ampelkoalition wollte die Regelungen für Alkoholmarketing verschärfen. Doch bisher hat sich nichts getan. Sollte Alkohol überhaupt beworben werden dürfen? Machen Sie mit bei unserem Pro & Contra!
vom 18.02.2025
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Noch immer erlaubt: Werbung für Alkohol (Foto: imago/Steinach)
Noch immer erlaubt: Werbung für Alkohol (Foto: imago/Steinach)

Peter Raiser: Ja!

Foto: Deutsche Hauptstelle für SuchtfragenDeutschland ist ein Hochkonsumland, wenn es um Alkohol geht. Und durch Werbung steigt dieser Konsum: sowohl in der Gesellschaft als auch bei den Gruppen, die besonders empfänglich sind und gezielt angesprochen werden. Alkoholwerbung nutzt Inhalte, die Jugendliche und junge Erwachsene besonders attraktiv finden, und wird im Umfeld der Zielgruppen platziert.

Dieser Artikel stammt aus Publik-Forum 4/2025 vom 21.02.2025, Seite 8
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Werbung dient im Allgemeinen der Absatzsteigerung und umfasst viel mehr als klassische Reklame in Printmedien, Radio und Fernsehen. Sponsoring, Online- und Influencermarketing in sozialen Medien und Produktplatzierung sind ebenfalls Maßnahmen der Verkaufsförderung. Und sie funktionieren, was bei der Werbung für gesundheitsschädliche Produkte, die abhängig machen können, ein Problem ist.

Es besteht ein gut untersuchter Zusammenhang zwischen Werbung, Konsum und dessen Folgen. So trägt Werbung zur hohen Krankheitslast durch Alkohol bei. 1,4 Millionen Menschen in Deutschland sind von Alkohol abhängig. Weitere 1,6 Millionen konsumieren Alkohol missbräuchlich. Hinzu kommen rund acht Millionen Menschen, deren Konsum erhöhte Krankheitsrisiken verursacht. Auch ohne abhängig zu sein, erleiden Menschen unter anderem Krebs-, Herz-Kreislauf- und Lebererkrankungen sowie psychische Erkrankungen. Hinzu kommen Schädigungen ungeborener Kinder, Unfälle, Konflikte und viele weitere soziale Folgen für Betroffene und ihre Angehörigen. In Deutschland kostet Alkoholkonsum die Volkswirtschaft jährlich über 57 Milliarden Euro, etwa durch Behandlungs- und Rehakosten bei alkoholbedingten Krankheiten, Unfällen, Produktivitätsverlusten als Folge des Konsums.

Wie kann man all dem vorbeugen? Neben der wichtigen Aufklärung und Frühintervention braucht es mehr strukturelle Prävention: zum Beispiel gesetzliche Maßnahmen in Bezug auf die Verfügbarkeit oder die Preiserhöhung alkoholischer Getränke, aber auch Warnhinweise. Diese Prävention im Blick auf Alkohol ist in Deutschland nahezu nicht existent. Dabei wären solche Maßnahmen ebenso nachweislich wirkungsvoll wie kostengünstig – es braucht nur den Willen der Politik, sie auch umzusetzen.

Ohne Werbeverbote für Suchtmittel kämpfen die Präventionsbotschaften gegen eine allgegenwärtige Übermacht der Alkoholwerbung an, die sagt: »Trinkt mehr und seid gut drauf.« Wenn wir es als Gesellschaft mit der Vorbeugung ernst meinen, können wir nicht immerzu und überall zum Trinken animieren – damit machen wir uns unglaubwürdig. Wenn wir Alkoholwerbung verbieten, stellen wir die Gesundheit über wirtschaftliche Gewinne.

Katja Heintschel von Heinegg: Nein!

Foto: ZAW/Marina WeiglDie Forderung nach einem vollständigen Werbeverbot für alkoholhaltige Getränke ist auf vielen Ebenen problematisch. Ein solches Verbot wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Autonomie des mündigen Verbrauchers. Die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen, selbstbestimmt über den Konsum von legalen Genussmitteln zu befinden, ist ein wesentlicher Bestandteil einer freien Gesellschaft. Werbung dient als Informationsquelle, die es Konsumenten ermöglicht, bewusste Entscheidungen über Marken und Produkte zu treffen. In Zeiten, in denen politische Bevormundung von vielen Menschen bereits als übergriffig angesehen wird, wäre ein vollständiges Werbeverbot ein weiteres Beispiel für eine überzogene Vorschrift, die das Vertrauen in die Eigenverantwortung des Einzelnen untergräbt.

Zudem existieren schon effektive gesetzliche und selbstregulatorische Maßnahmen, die sicherstellen, dass Alkoholwerbung weder missbräuchlichen Konsum fördert noch sich an Minderjährige richtet. Empirische Daten zeigen, dass zwischen der Höhe der Werbeausgaben für alkoholhaltige Getränke und dem Alkoholkonsum von Minderjährigen kein kausaler Zusammenhang besteht. Tatsächlich ist der Konsum von Alkohol – gerade bei Jugendlichen – signifikant gesunken, während die Werbeausgaben insgesamt gestiegen sind. Alkoholwerbung trägt also nicht signifikant dazu bei, dass Menschen mehr Alkohol trinken. Werbung fördert in erster Linie die Markenpräferenz – nicht den Konsum.

Außerdem würde ein generelles Verbot die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen beschneiden. Werbung ist essenzieller Bestandteil der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit und Teil der im Grundgesetz geschützten Kommunikationsfreiheit. Ein Werbeverbot, das weder durch empirische Belege noch durch eine akute Notwendigkeit gestützt wird, ist daher unverhältnismäßig, zumal viele Hersteller alkoholhaltiger Produkte sich ohnehin ihrer Verantwortung bewusst sind und mit Initiativen gezielt auf die Vermittlung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol abzielen. In den vergangenen Jahren hat dies nachweislich zur Reduktion des missbräuchlichen Konsums beigetragen.

Deutschland verfügt über ein wirksames System aus Maßnahmen zur Kontrolle der Alkoholwerbung: Die bisherigen Regeln verhindern sowohl die gezielte Ansprache von Minderjährigen als auch die Förderung von missbräuchlichem Konsum. Eine absolute Einschränkung der Alkoholwerbung ist daher weder notwendig noch zielführend.

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Personalaudioinformationstext:   Peter Raiser ist Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen.

Katja Heintschel von Heinegg ist Geschäftsführerin des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft und des Deutschen Werberates.
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