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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 23/2022
Der Inhalt:

Kirchliches Arbeitsrecht
Zögerlicher Rückzug aus dem Schlafzimmer

Die katholische Kirche will die Intimsphäre ihrer Mitarbeitenden wahren. Die Autonomie der Menschen aber erkennt sie damit noch lange nicht an. Ein Kommentar.
von Christoph Fleischmann vom 29.11.2022
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Doppelmoral: Die Kirche hat sich vom Moralempfinden der Gesellschaft getrennt (Zeichnung: PA/Die Kleinert/Kostas Koufogiorgos)
Doppelmoral: Die Kirche hat sich vom Moralempfinden der Gesellschaft getrennt (Zeichnung: PA/Die Kleinert/Kostas Koufogiorgos)
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Wer bei der katholischen Kirche oder Caritas gearbeitet hat und katholisch war, für den galt: Scheidung und kirchlich unzulässige Wiederverheiratung können ein Kündigungsgrund sein, genauso wie das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft. Denn: »Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten«, hieß es bisher in der »Grundordnung des kirchlichen Dienstes« für Kirche und Caritas.

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