Kirchliches Arbeitsrecht
Zögerlicher Rückzug aus dem Schlafzimmer
von
Christoph Fleischmann
vom 29.11.2022
Doppelmoral: Die Kirche hat sich vom Moralempfinden der Gesellschaft getrennt (Zeichnung: PA/Die Kleinert/Kostas Koufogiorgos)
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:
Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:
Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
- Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
- Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
- Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
- 4 Wochen kostenlos testen
Sie sind kein Print-Abonnent? Jetzt gratis testen
Jetzt direkt weiterlesen:
Digital-Zugang
- diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
- die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
- 4 Wochen für nur 1,00 €
Sie sind bereits Digital-Abonnent? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
4 Wochen freier Zugang zu allen
PF+ Artikeln inklusive E-Paper
ergänzend zu Ihrem Print-Abo
Sie haben bereits ein Digital-Abo? Hier anmelden
Wer bei der katholischen Kirche oder Caritas gearbeitet hat und katholisch war, für den galt: Scheidung und kirchlich unzulässige Wiederverheiratung können ein Kündigungsgrund sein, genauso wie das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Partnerschaft. Denn: »Von den katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die Grundsätze der katholischen Glaubens- und Sittenlehre anerkennen und beachten«, hieß es bisher in der »Grundordnung des kirchlichen Dienstes« für Kirche und Caritas.
Datum der Erstveröffentlichung: 28.11.2022
Kommentare und Leserbriefe