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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 4/2021
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Gerechtere und nachhaltigere Bedingungen für die Produzenten: Das Lieferkettengesetz war kaum beschlossen – da steht es wieder in Frage. Ob es vor der Bundestagswahl noch in Kraft treten kann, ist offen.
von Barbara Tambour vom 24.02.2021
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Nähen für den Weltmarkt: Frauen in einer Textilfabrik in Bangladesh (Foto: pa/Asad)
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Was für eine Posse! Mehr als neun Monate lang hatte die Große Koalition um ein Lieferkettengesetz gerungen. Mitte Februar traten drei Bundesminister vor die Presse und verkündeten endlich die Einigung: Größere deutsche Unternehmen sollten künftig weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten verpflichtet werden. Der ganz große Wurf war dieser Gesetzesentwurf nicht, aber immerhin ein Anfang.

Doch schon wenige Tage später stellt Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) die Einigung infrage. In einem Brief wirft sein Staatssekretär dem Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) vor, der Gesetzesentwurf sei zu streng und gehe über den gefundenen Kompromiss hinaus.

Ob das Lieferkettengesetz bis zur Bundestagswahl im September in Kraf

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Georg Lechner 01.03.2021, 18:33 Uhr:
Ohne Lieferkettengesetz geht die Ausbeutung weiter und wird am Ende uns selbst mit der Erpressung treffen, schlechte Bedingungen oder Arbeitslosigkeit zu akzeptieren.

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