Debatte über assistierten Suizid
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Vor einem Jahr, am 26. Februar 2020, hat das Bundesverfassungsgericht ein folgenreiches Urteil gefällt. Ein Urteil, von dem der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, dass es »die Grundfesten unserer ethischen, moralischen und religiösen Überzeugungen« berühre, sie gar erschüttere.
Das Gericht hat en passant ein neues Grundrecht konstituiert: das Grundrecht auf assistierten Suizid, der – als Akt autonomer Selbstbestimmung über das eigene Lebensende – »keiner weiteren Begründung und Rechtfertigung bedarf«. War das Recht auf Suizid bisher ein Abwehrrecht auf Schutz vor unerträglichen Qualen am Lebensende, so ist es mit diesem Urteil ein Anspruchsrecht auf unproblematische Suizidassistenz geworden. Ein Recht, das dem Einzelnen »in jeder Phase menschlicher Existenz« zustehe und das der S