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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 4/2021
Der Inhalt:

Debatte über assistierten Suizid
Den Blick aufs Leben offenhalten

Beihilfe zum Suizid? Die christlichen Kirchen müssen sich der Normalisierung der Selbsttötung am Lebensende ausdrücklich verweigern. Dies fordern Andreas Lob-Hüdepohl und Wolfgang Thierse in ihrem Essay.
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Grenzfall des Lebens: Die Kirchen müssen sich der Debatte um den assistierten Suizid stellen. (Foto.istockphoto/sdominick)
Grenzfall des Lebens: Die Kirchen müssen sich der Debatte um den assistierten Suizid stellen. (Foto.istockphoto/sdominick)
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Vor einem Jahr, am 26. Februar 2020, hat das Bundesverfassungsgericht ein folgenreiches Urteil gefällt. Ein Urteil, von dem der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, dass es »die Grundfesten unserer ethischen, moralischen und religiösen Überzeugungen« berühre, sie gar erschüttere.

Das Gericht hat en passant ein neues Grundrecht konstituiert: das Grundrecht auf assistierten Suizid, der – als Akt autonomer Selbstbestimmung über das eigene Lebensende – »keiner weiteren Begründung und Rechtfertigung bedarf«. War das Recht auf Suizid bisher ein Abwehrrecht auf Schutz vor unerträglichen Qualen am Lebensende, so ist es mit diesem Urteil ein Anspruchsrecht auf unproblematische Suizidassistenz geworden. Ein Recht, das dem Einzelnen »in jeder Phase menschlicher Existenz« zustehe und das der S

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