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Deportation in die Türkei

Heute tritt das Türkei-EU-Abkommen über die Rückführung von Flüchtlingen de facto in Kraft. Es stellt einen weiteren Rechtsbruch in einer Reihe von Verstößen gegen das Völkerecht dar. Die Verantwortung wird abgewälzt – auf Griechenland und den immer autoritärer werdenden türkischen Staat
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 04.04.2016
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Zurück in die Türkei: Rund 200 Flüchtlinge wurden am 4. April vom griechischen Lesbos aus ins türkische Izmir gebracht. Offiziellen Angaben zufolge stammen sie aus Pakistan, Bangladesch und Marokko und haben in Griechenland noch keinen Asylantrag gestellt. (Foto: pa/epa/Tolga Bozoglu)
Zurück in die Türkei: Rund 200 Flüchtlinge wurden am 4. April vom griechischen Lesbos aus ins türkische Izmir gebracht. Offiziellen Angaben zufolge stammen sie aus Pakistan, Bangladesch und Marokko und haben in Griechenland noch keinen Asylantrag gestellt. (Foto: pa/epa/Tolga Bozoglu)

Es ist soweit. Das türkische Charterschiff Nazli Jale liegt im Hafen von Mytilini auf der griechischen Insel Lesbos bereit. Nicht, um Touristen zu einer entspannten Bootstour einzuladen, sondern um Flüchtlinge zurück in die Türkei zu bringen. Damit ist heute für rund 200 Asylsuchende der Traum von einem Leben in Freiheit und Sicherheit in Europa geplatzt. Viele weitere werden folgen. Rückführung heißt die Praxis offiziell. Man könnte auch sagen: Deportation. Grundlage dafür ist die Gemeinsame Erklärung der EU und der Türkei vom 18. März.

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Die perfide Logik hinter diesem Abkommen: Nur wenn ein syrischer Flüchtling bei der Überfahrt sein Leben riskiert und von Griechenland wieder in die Türkei abgeschoben wird, darf ein anderer syrischer Flüchtling, der sich in der Türkei befindet, legal einreisen. Dies gilt dezidiert nur für Syrer – alle anderen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, haben Pech gehabt.

»Europa verabschiedet sich damit faktisch vom individuellen Recht auf Asyl«, sagt Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl. «Diese Pläne sind schlicht illegal«, sagt Nils Muiznieks, Menschenrechtskommissar des Europarates, der kein EU-Organ ist. Selbst die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Koffler (SPD), hat Zweifel an einer asylrechtlich korrekten Umsetzung des EU-Flüchtlingsabkommens mit der Türkei. Ihr Vorgänger im Amt war aus Protest gegen die Flüchtlingspolitik der Großen Koalition von seinem Posten zurückgetreten.

Das Recht scheint nichts mehr zu zählen

Das Abkommen mit der Türkei ist rechtswidrig, und das in vielerlei Hinsicht. Der Deal verstößt sowohl gegen die Genfer Flüchtlingskonvention als auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und EU-Richtlinien – also gegen Recht, an das sich alle EU-Länder halten müssen. Darauf haben Menschenrechtsorganisationen und Juristen schon vor Wochen aufmerksam gemacht. Doch Deutschland und die EU stellen auf Durchzug. Ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums (BMI) sagte Publik-Forum: »Bisher liegen uns keine Hinweise vor, dass die Türkei sich nicht an die Vorgaben aus der Genfer Flüchtlingskonvention, die das Land in nationales Recht umgesetzt hat, hält.« Dass Organisationen wie Amnesty International solche Hinweise sehr wohl vorgelegt haben, wird heruntergespielt. Das müsse erst noch genau überprüft werden, heißt es aus dem BMI. Dass in der Türkei ein Bürgerkrieg tobt, in Folge dessen rund 350.000 Kurden Flüchtlinge im eigenen Land sind, dass die türkische Regierung schutzsuchende Menschen illegal ins Bürgerkriegsland Syrien zurückschickt, ja dass sie nicht einmal die Genfer Flüchtlingskonvention vollständig unterzeichnet hat, wird ausgeblendet.

Wer die Flüchtlinge, die für jeden zurückgeschickten Syrer legal einreisen dürfen, tatsächlich aufnimmt, ist bis heute ungeklärt. »Das muss man sehen«, heißt es dazu am 4. April ausweichend aus dem BMI. Bisher haben sich neben Deutschland lediglich vier weitere EU-Länder dazu bereit erklärt: Frankreich, Portugal, die Niederlande und Finnland.

Flüchtlingsgefängnisse: UNHCR stellt Mitarbeit ein

Doch nicht nur die Lage in der Türkei ist alarmierend, auch in Griechenland herrschen katastrophale Zustände. »Alles, was wir von dort hören, ist: Wir sind nicht vorbereitet. Wir sind überfordert«, sagt Karl Kopp von Pro Asyl. »Es gibt nicht genug Dolmetscher. Es kann kein rechtsstaatliches Verfahren gewährleistet werden. Es gibt nicht mal genug zu essen für die Flüchtlinge. Da herrscht absolutes Chaos«, schließt er. Doch das muss Deutschland ja nicht interessieren. Hauptsache die Flüchtlinge kommen nicht bis hierher. »Wir sind für vieles zuständig, aber nicht für die Verhältnisse in griechischen Unterkünften«, lässt das BMI verlauten. Die Verantwortung wird einfach abgewälzt, Griechenland und die Türkei sollen schauen, wie sie fertig werden mit den Flüchtlingen.

Seit einigen Jahren werden Flüchtlinge von anderen europäischen Ländern nach Griechenland nicht mehr zurückgeschickt. Grund dafür ist das nicht funktionierende Asylsystem dort. »Dem Deal nach soll jetzt de facto der ‘nicht sichere Staat’ Griechenland ein anderes ‘nicht sicheres Land’, nämlich die Türkei, praktisch einseitig zu einem ‘sicheren’ erklären, denn sonst dürften dorthin keine Flüchtlinge abgeschoben werden«, erklärt der griechische Syriza- Abgeordnete Giorgos Chondros. Es ist Zynismus pur.

Die Flüchtlingslager auf Lesbos sind zu Haftanstalten geworden; die schutzsuchenden Menschen dürfen die stacheldraht- bewehrten Gebäude nicht verlassen. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat aus Protest gegen diese Inhaftierung die Zusammenarbeit mit Europa teilweise eingestellt. Bislang unterstütze der UNHCR die griechischen Behörden bei der Registrierung und Aufnahme. Doch jetzt seien die Aufnahmezentren zu »Gefängnissen« verkommen. »In Übereinstimmung mit unserer Politik, eine zwangsweise Inhaftierung abzulehnen«, so Melissa Fleming, die Sprecherin der Organisation, »haben wir unsere Tätigkeiten in allen geschlossenen Zentren auf den Inseln beendet«. Das BMI will davon nichts gewusst haben.

Das Türkei-Abkommen als Blaupause für weitere Deals

Die rechtswidrige Praxis, die sich in der Rückführung von Flüchtlingen in die Türkei genau so zeigt wie in ihrer Inhaftierung auf griechischen Inseln, hat Deutschland mitzuverantworten. Doch das sind lästige Kommentare, die der Innenminister lieber nicht hören will. »Es gibt keine Belege«, heißt es aus seinem Ministerium immer wieder, es werde bloß behauptet, dass die Gemeinsame Erklärung völkerrechtswidrig sei. »Wenn überhaupt, dann ist nicht die Erklärung an sich rechtswidrig, sondern ihre Umsetzung«, sagt ein BMI-Mitarbeiter – freilich nur hypothetisch gedacht.

Unterdessen wird im Innenministerium schon überlegt, inwiefern das Türkei-Abkommen eine Blaupause für ähnliche Abkommen mit nordafrikanischen Staaten sein könnte. Denn wenn Griechenland und die Balkanroute zu sind, so die berechtigte Sorge, könnten Flüchtlinge wieder vermehrt über Italien kommen. »Sollte sich diese Entwicklung abzeichnen, werden wir ähnliche Rückführungslösungen wie mit der Türkei finden und darüber Verhandlungen mit den Ländern im Norden Afrikas aufnehmen müssen«, sagte Innenminister Thomas de Maizière.

Kann man von Deutschland und all den anderen EU-Mitgliedsländern, die diese schmutzigen Deals aushandeln, überhaupt noch von Rechtsstaaten reden, wenn sie das Völkerrecht mit Füßen treten? Wenn das Recht ausgehebelt wird, erschüttert das die Grundfesten der Demokratie. Was unterscheidet uns dann eigentlich noch von Staaten wie Russland oder der Türkei? Wenn auch bei uns mit geltendem Recht beliebig umgesprungen wird und es nur dann Beachtung findet, wenn das der eigenen politischen Agenda dient, ist es allerhöchste Zeit für einen Aufschrei der Zivilgesellschaft.

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Personalaudioinformationstext:   Elisa Rheinheimer-Chabbi studierte Europawissenschaften und ist Redakteurin im Politik-Ressort von Publik-Forum. Sie widmet sich dort insbesondere den Themen Migration, Flucht und Asyl sowie EU-Angelegenheiten.
Schlagwörter: Flüchtlinge Völkerrecht
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