Die Ware Frau
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Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Dieses Urteil fällen Kritiker über das 2002 in Kraft getretene Prostitutionsgesetz. Beabsichtigt war, die Prostitution aus der Schmuddelecke zu holen, die rechtliche und soziale Lage der Sexarbeiterinnen zu stärken, sie besser vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Prostituierte können sich laut Gesetz nun krankenversichern lassen und bei zahlungsunwilligen Freiern den entgangenen Lohn einklagen. Doch die Praxis sieht anders aus.
Laut Angaben der Krankenkassen und der Bundesversicherungsanstalt tendieren die Anmeldungen von Prostituierten als Arbeitnehmerinnen gegen null. Die allermeisten Frauen arbeiten als Selbstständige, auch wenn sie im Bordell arbeiten. Geld für die Altersvorsorge können sie in der Regel nicht zurücklegen.
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