Gericht verurteilt Alleinerziehende zur Vollzeitarbeit
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Mit Kindern zu leben ist eine zeitintensive Angelegenheit. Der Nachwuchs braucht Ansprache, Anregungen und Aufmerksamkeit, möchte kuscheln, reden, essen, spielen, toben oder etwas erklärt bekommen. Dazu kommen noch diverse Aufgaben im Bereich der Bildung (Hausaufgaben überprüfen, beim Flöte üben zuhören, Elternabende besuchen), Gesundheit (Fiebermessen, Pflaster aufkleben, Zahnarzttermin ausmachen) und Ernährung (Einkaufen, kochen, Küche aufräumen).
Wenn man dem Bundesgerichtshof glaubt, dann lässt sich all dies problemlos mit einer Vollzeitarbeitsstelle verbinden. Ein Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner bestehe nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände, die er darlegen müsse, nicht in vollem Umfang arbeiten könne, heißt es in der Entscheidung. Wie diese konkreten Umstände beschaffen sein könnten, ist nach