Gericht verurteilt Alleinerziehende zur Vollzeitarbeit
Mit Kindern zu leben ist eine zeitintensive Angelegenheit. Der Nachwuchs braucht Ansprache, Anregungen und Aufmerksamkeit, möchte kuscheln, reden, essen, spielen, toben oder etwas erklärt bekommen. Dazu kommen noch diverse Aufgaben im Bereich der Bildung (Hausaufgaben überprüfen, beim Flöte üben zuhören, Elternabende besuchen), Gesundheit (Fiebermessen, Pflaster aufkleben, Zahnarzttermin ausmachen) und Ernährung (Einkaufen, kochen, Küche aufräumen).
Wenn man dem Bundesgerichtshof glaubt, dann lässt sich all dies problemlos mit einer Vollzeitarbeitsstelle verbinden. Ein Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner bestehe nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände, die er darlegen müsse, nicht in vollem Umfang arbeiten könne, heißt es in der Entscheidung. Wie diese konkreten Umstände beschaffen sein könnten, ist nach dem Urteil allerdings schwer vorstellbar. Schließlich hatte die klagende Frau ohnehin bereits halbtags gearbeitet. Mehr wollte sie ihrer Tochter, einer Zweitklässerin, nicht zumuten, weil diese zuvor in einer Pflegefamilie gelebt hatte und sich nun wieder an die Mutter gewöhnen sollte. Für den Bundesgerichtshof war dennoch »nicht ersichtlich«, welche »individuellen Einzelumstände« eine persönliche Betreuung des Kindes durch die Mutter erforderlich machten.
Gegen die Interessen von Kindern
Seit der Reform des Unterhaltsrechts, die Anfang 2008 in Kraft trat, haben geschiedene Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, zunächst drei Jahre nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt, also bis zum Kindergartenalter. Laut dem Gesetz verlängert sich der Anspruch auf Unterhalt, »solange und soweit dies der Billigkeit entspricht«. Seitdem musste der Bundesgerichtshof immer wieder über Einzelfälle entscheiden - und tut dies immer häufiger gegen die Interessen der alleinerziehenden Mütter und ihrer Kinder. Tatsächlich gibt es zwei Lesarten des Urteils: Nach der einen sind die Richter mit ihrer Interpretation weit übers Ziel hinausgeschossen, nach der anderen jedoch ist genau dies Absicht der Gesetzesänderung gewesen: das Leben von Alleinerziehenden - und damit auch ihrer Kinder - einer rücksichtslosen Erwerbslogik zu opfern.
Dementsprechend hat das BGH-Urteil hohe Wellen geschlagen: Der Familienbund der Katholiken nennt den Richterspruch »weltfremd«, der Verband alleinerziehender Mütter und Väter mahnt, »den oftmals bestehenden Widerspruch zwischen Realität und Anspruch« zu berücksichtigen, und auch der Katholische Deutsche Frauenbund kritisiert das Urteil.
Schneller kuscheln
Die Kinder von Alleinerziehenden sind jedenfalls gut beraten, sich möglichst rasch ans Multitasking zu gewöhnen. Vielleicht schaffen sie das ja dann: Kuscheln, Hausaufgaben machen und Flöte üben, spielen, reden und zum Zahnarzt gehen - alles in der knapp bemessenen Zeit zwischen siebzehn Uhr, wenn die Mutter von ihrer Vollzeitstelle kommt, und neunzehn Uhr, wenn es Abendessen gibt. Zwar hatte der Siebte Familienbericht festgestellt, für ein gutes Gelingen von Familie sei ein »Dreiklang aus Geld, Infrastruktur und Zeit« erforderlich. Doch für Alleinerziehende soll dies offensichtlich keine Geltung haben.
