Zur mobilen Webseite zurückkehren

Gericht verurteilt Alleinerziehende zur Vollzeitarbeit

Geschiedene erhalten keinen Unterhalt vom Ex-Partner, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Ein Vollzeitjob sei zumutbar, entschied der Bundesgerichtshof
von Andrea Teupke vom 04.08.2011
Artikel vorlesen lassen
Bundesgerichtshof: Achtjährige braucht tagsüber keine Betreuung durch die Mutter (Foto: fotolia/Benjamin Thorn)
Bundesgerichtshof: Achtjährige braucht tagsüber keine Betreuung durch die Mutter (Foto: fotolia/Benjamin Thorn)
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Zugang:

Sie haben noch kein Digital-Abonnent? Jetzt für 0,00 € testen
PFplus

Weiterlesen mit Ihrem Digital-Upgrade:

Digital-Zugang für »Publik-Forum«-Print-Abonnenten
  • Ergänzend zu Ihrem Print-Abonnement
  • Mehr als 34.000 Artikel auf publik-forum.de frei lesen und vorlesen lassen
  • Die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper erhalten
  • 4 Wochen kostenlos testen
PFplus

Jetzt direkt weiterlesen:

Digital-Zugang
  • diesen und alle über 34.000 Artikel auf publik-forum.de
  • die aktuellen Ausgaben von Publik-Forum als App und E-Paper
  • 4 Wochen für nur 1,00 €
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper
4 Wochen freier Zugang zu allen PF+ Artikeln inklusive E-Paper ergänzend zu Ihrem Print-Abo

Mit Kindern zu leben ist eine zeitintensive Angelegenheit. Der Nachwuchs braucht Ansprache, Anregungen und Aufmerksamkeit, möchte kuscheln, reden, essen, spielen, toben oder etwas erklärt bekommen. Dazu kommen noch diverse Aufgaben im Bereich der Bildung (Hausaufgaben überprüfen, beim Flöte üben zuhören, Elternabende besuchen), Gesundheit (Fiebermessen, Pflaster aufkleben, Zahnarzttermin ausmachen) und Ernährung (Einkaufen, kochen, Küche aufräumen).

Wenn man dem Bundesgerichtshof glaubt, dann lässt sich all dies problemlos mit einer Vollzeitarbeitsstelle verbinden. Ein Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner bestehe nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände, die er darlegen müsse, nicht in vollem Umfang arbeiten könne, heißt es in der Entscheidung. Wie diese konkreten Umstände beschaffen sein könnten, ist nach

Hören Sie diesen Artikel weiter mit P F plus:

4 Wochen freier Zugang zu allen P F plus Artikeln inklusive ihh Payper.

Jetzt für 1,00 Euro testen!

Kommentare und Leserbriefe
Ihr Kommentar
Noch 1000 Zeichen
Wenn Sie auf "Absenden" klicken, wird Ihr Kommentar ohne weitere Bestätigung an Publik-Forum.de verschickt. Sie erhalten per E-Mail nochmals eine Bestätigung. Der Kommentar wird veröffentlicht, sobald die Redaktion ihn freigeschaltet hat. Auch hierzu erhalten Sie ein E-Mail. Siehe dazu auch Datenschutzerklärung.

Mit Absenden des Kommentars stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zur Bearbeitung des Kommentars zu. Zum Text Ihres Kommentars wird auch Ihr Name gespeichert und veröffentlicht. Die E-Mail-Adresse wird für die Bestätigung der Bearbeitung genutzt. Dieser Einwilligung können Sie jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected].

Jeder Artikel kann vom Tag seiner Veröffentlichung an zwei Wochen lang kommentiert werden. Publik-Forum.de behält sich vor, beleidigende, rassistische oder aus anderen Gründen inakzeptabele Beiträge nicht zu publizieren. Siehe dazu auch Netiquette.
Publik-Forum
Publik-Forum
Einen Moment bitte...
0:000:00
1.0