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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 14/2021
Der Inhalt:

DDR
» Hier kommt keiner lebend raus«

Die rechtsstaatliche Aufarbeitung der DDR-Verbrechen stellte das wiedervereinigte Deutschland vor große Probleme. Nur wenige Täter wurden überhaupt verurteilt. Reue oder Nachdenklichkeit zeigen sie bis heute nicht.
von Markus Sutter vom 02.08.2021
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Der berühmteste Mauertote. Der 17-jährige Peter Fechter verblutete 1962 nach einem Beckendurchschuss am Grenzübergang Checkpoint Charlie. (Foto: PA/DPA)
Der berühmteste Mauertote. Der 17-jährige Peter Fechter verblutete 1962 nach einem Beckendurchschuss am Grenzübergang Checkpoint Charlie. (Foto: PA/DPA)
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Am 18. Oktober 1965 wurde der damals 23-jährige Walter Kittel an der deutsch-deutschen Grenze zwischen den Kreisen Potsdam-Land und Berlin Zehlendorf erschossen. Zusammen mit einem Bekannten, der überlebte, war der Motorenschlosser aus Kölleda beim Fluchtversuch nach Westberlin von zwei DDR-Soldaten entdeckt worden. Die Flüchtlinge versteckten sich in einem Graben. Der herbeigeeilte Kommandeur des Gruppenabschnitts forderte die »Grenzverletzer« auf, herauszukommen. Kittel folgte der Aufforderung und gab die schützende Deckung auf. Das war sein Todesurteil. Der Kommandant feuerte aus kürzester Distanz rund dreißig Schüsse auf Kittel ab und schrie: »Ich habe mir geschworen, dass hier keiner lebend rauskommt.« Eine Stele erinnert an die Tat von damals.

Nur ein einziges Mord-Urteil

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