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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 5/2017
Der Inhalt:

Im Dschungel der Behörden

Sie halfen Flüchtlingen und vertrauten den Zusagen der deutschen Politik – Bürger, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben haben. Doch jetzt sollen sie Zehntausende Euro bezahlen. Ihr Vertrauen in den Rechtsstaat ist erschüttert
von Elisa Rheinheimer-Chabbi vom 16.03.2017
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Zahlreiche Menschen in Deutschland haben Flüchtlinge bei ihrer Ankunft, wie hier in München, willikommen geheißen, viele haben sich sogar verpflichtet, eine zeitlang komplett für ihren Unterhalt aufzukommen, doch jetzt sollen sie deutlich länger zahlen, als ihnen Behörden zuvor gesagt hatten (Foto: pa/Peljak)
Zahlreiche Menschen in Deutschland haben Flüchtlinge bei ihrer Ankunft, wie hier in München, willikommen geheißen, viele haben sich sogar verpflichtet, eine zeitlang komplett für ihren Unterhalt aufzukommen, doch jetzt sollen sie deutlich länger zahlen, als ihnen Behörden zuvor gesagt hatten (Foto: pa/Peljak)
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Da steht es. Schwarz auf weiß: »Die Verpflichtungserklärung gilt bis zum Abschluss des Asylverfahrens.« Dieser Satz stammt aus einem Schreiben des Hessischen Innenministeriums, das Publik-Forum vorliegt. »Folglich besteht nach Zuerkennung der Asylberechtigung im Asylverfahren [...] keine Erstattungspflicht mehr«, heißt es weiter. Und dann: »Darauf kann sich Frau K. verlassen.« Unterzeichnet ist die E-Mail mit »Dr. Dr. Frank Theisen, Referat Aufenthaltsrecht, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport«.

Frau K. hat sich darauf verlassen. So wie das Ehepaar Lutz und viele andere. Schließlich w

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Edda 26.03.2017:
Dieser Betrug ist erschreckend erbärmlich - ein Armutszeugnis für den deutschen Staat. Zum einen, weil der Staatsapparat mit der Bewilligung des Asylantrages selbst feststellt, dass die Flüchtlinge des Schutzes bedürfen und sich dann aus dieser Verantwortung stehlen will. Zum anderen, weil der Staat selber (und aus Sicht der BürgerInnen ist das sowohl Land als auch Bund) die Hilfe seiner BürgerInnen angenommen hat, um den Flüchtlingen zeitnah zu helfen.
Zu den bisherigen Kommentaren: Nic, niemand sieht auf jemanden herab. Der Staat versucht auf unglaublich dreiste Weise und durch Nicht-Einhaltung getroffener Absprachen, Geld zu sparen und zieht dabei die Menschen in Mitleidenschaft, die ihn aktiv unterstützt haben. Das Recht der Flüchtlinge auf Unterstützung ergibt sich übrigens aus unserem rechtl.+moral. Grundgerüst: den Menschenrechten. Wenn Sie diese in Frage stellen, sägen Sie an der Rechtfertigung Ihrer eigenen Rechte. Ich hoffe, dass niemand überlegt, bevor er Ihnen inNot hilft

Sabine Müller 25.03.2017:
Die im Verlauf der Zeit und in den Bundes- ländern unterschiedlichen und unklaren Informationen haben auch mich betroffen. Ich habe aus humanitären Gründen zwei syr.Frauen (Mutter krank, Tochter als Begleiterin) als Touristen eingeladen, während der Vater über illegale Wege kam u. der Sohn (meine Paten- schaft) schon in D anerkannt war. War die Verpflichtung falsch? Dagegen gibt es die anderen, illegal eingewanderte Gefährder u. reine Wirtschaftflüchtlinge, die staatlich unterstützt werden.

Roldna Mösl 18.03.2017:
Wer eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet soll auch dafür zahlen. Wie kommt die Allgemeinheit dazu, Kosten zu übernehmen, welche durch eine fahrlässig unterzeichnete Verpflichtungserklärung entstanden ist?

Nic 17.03.2017:
Sauer stößt es hier auf, dass auf diejenigen, die sagen, wir können uns soviel Flüchtlinge nicht leisten, moralisch herabgesehen wird - auch und gerade von Seiten der Flüchtlingshilfe. Dies gilt umso mehr, als man der Bevölkerung zunächst einreden wollte, es kämen nur Ärzte und Ingenieure, die den demographischen Wandel bekämpfen könnten und daneben noch die Rentenlücke schließen könnten. Nun haben wir überwiegend Flüchtlinge, die auf absehbare Zeit aufgrund ihrer geringen Bildung keine auskömmliche Arbeit finden werden und die wir -die Steuerzahler- weiter alimentieren müssen. Man sollte sich halt als Bürge vorher gründlich dreimal überlegen, was man tut - das gilt nicht nur in Flüchtlingsfragen. Bedenke das Ende!

Nic 17.03.2017:
Ob sich die Dauer der Zahlungsverpflichtung nach dem Schreiben des Dr. Frank Theisen oder nach dem Gesetzeswortlaut richtet, ist Sache der Rechtsprechung. Wer aber ehrlichen Herzens eine Bürgschaft unternimmt, muss in der Lage sein, die Kosten auch zu tragen. Guter Wille allein reicht nicht. Die Helfer haben sich moralisch und finanziell übernommen. Nun soll es der Staat bezahlen, das heißt, wir alle - die Steuerzahler.

Georg Litty 16.03.2017:
Wenn ein Verwaltungsbeamter im Namen eines Landesministeriums eine falsche Rechtsauskunft erteilt hat, dann haftet das Land für die Folgen. Das erscheint mir völlig klar.

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