Klagen gegen Pflegenotstand
Eine Dissertation aus Regensburg sorgt in der Pflegebranche für Aufsehen. Die Juristin Susanne Moritz kommt darin zu dem Ergebnis, Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht seien erfolgversprechend, weil der vom Staat verursachte Pflegenotstand die Menschenwürde von Heimbewohnern systematisch verletze. Der Gang nach Karlsruhe sei »das einzig erfolgversprechende Vorgehen gegen die Missstände in den Einrichtungen«, sagte sie im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst.
Susanne Moritz setzt auf das Gericht in Karlsruhe
Ihrer Analyse zufolge steht der Weg zu den Gerichten nicht »nur« Heiminsassen offen, die sich schon heute vernachlässigt fühlen. Auch alle möglicherweise künftig Pflegebedürftigen könnten Verfassungsbeschwerde erheben. Nach Ansicht der Rechtswissenschaftlerin versagt der Gesetzgeber. Er verletze die Grundrechte der Pflegebedürftigen, weil er es unterlasse, »einen Mindeststandard an menschenwürdiger Pflege sicherzustellen«.
Moritz hält den Weg nach Karlsruhe für unausweichlich, weil »keine einschneidenden Maßnahmen ergriffen werden, um die Pflege zu verbessern« – obwohl den staatlichen Organen etwa Zeitdruck, Personalmangel und geringe Vergütung der Heime seit Jahren bekannt seien.
Baldige Besserung ist laut Moritz nicht in Sicht. Zwar sehe der Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, den Pflegebeitrag in zwei Stufen zu erhöhen und damit mehr Geld ins System zu pumpen. Um allerdings die vielfältigen Ursachen des Pflegenotstandes zu beseitigen, sei eine Vielzahl von Schritten notwendig. Sie nennt etwa einen verbindlichen Personalschlüssel für die Heime sowie eine wirksame Kontrolle der Pflegequalität in den Einrichtungen.
Die Forscherin vertritt die These, der Klageweg vor das höchste deutsche Gericht stehe bereits offen, bevor jemand als Pflegebedürftiger in ein Heim muss. Zu diesem Schluss kommt Moritz, weil viele Pflegebedürftige »aufgrund ihrer Hilflosigkeit und Abhängigkeit von der Einrichtung meist gar nicht selbst Rechtsschutz suchen können«.
Asyl, Hartz IV – und nun die Pflege: Die Politik versagt
Zudem habe Karlsruhe in Urteilen mehrfach anerkannt, dass dem Gesetzgeber Schutzpflichten aus den Grundrechten erwachsen, und bereits konkretisiert, »wo das Minimum menschenwürdiger Existenz verläuft«, wie zum Beispiel bei den Entscheidungen zum Asylbewerberleistungsgesetz und zu den Hartz-IV-Gesetzen. In diesen Bereichen habe das Gericht den Staat zur Wahrung sozialstaatlicher Mindeststandards verpflichtet. »So betrachtet, wäre ein Verfahren zum Pflegenotstand alles andere als ein Novum.«
Susanne Moritz studierte Jura mit dem Schwerpunkt Gesundheits- und Medizinrecht an den Universitäten Regensburg und Oslo. Von 2011 bis 2013 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Regensburg.
