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NSU-Prozess: Blick in den Abgrund

Am 17. April 2013 hätte der Prozess gegen Beate Zschäpe beginnen sollen. Doch das Oberlandesgericht München verschiebt ihn nun um knapp drei Wochen: Die Medienplätze sollen neu vergeben werden. Der Streit um verhinderte Berichterstatter überdeckt die Frage, ob der Staat die Morde der Rechtsradikalen, die sich im »NSU« organisierten, wirklich aufklären will. Zweifel sind angebracht, findet David Begrich
von David Begrich vom 16.04.2013
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Will nicht aussagen: Beate Zschäpe, ab 6. Mai 2013 in München vor Gericht. (Foto: pa/Bundeskriminalamt)
Will nicht aussagen: Beate Zschäpe, ab 6. Mai 2013 in München vor Gericht. (Foto: pa/Bundeskriminalamt)
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Es ist eine Farce. Seit Wochen betonen die Sprecherin des Münchener Gerichts, Margarete Nötzel, und ihr Stellvertreter Hans-Kurt Hertel, im Akkreditierungsverfahren für den NSU-Prozess sei alles nach Vorschrift verlaufen –, nun ist der Prozess doch um drei Wochen verschoben worden, um die Medienplätze neu zu besetzen, um die es so viel Ärger gegeben hatte.

Dabei geht es ja längst um mehr als um die Frage, ob und welche türkischen Medien aus dem Gerichtssaal berichten dürfen. Es geht darum, wie glaubwürdig das Versprechen des deutschen Rechtsstaates ist, die Verbrechen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) aufzuklären. An dieser Bereitschaft kann zweifeln, wer sich die Vertuschungen, Pannen und Fehler ansieht, die Politik, Justiz und Polizei zu

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Wolfgang Röckl 02.05.2013, 23:39 Uhr:
Bei allem, was beim Akkreditierungsverfahren der Prozeßbeobachter gehakt hat ist es nicht angebracht zu unken, dass es mit dem NSU-Prozess in München nichts werden könne. Das Gericht hat sicher in dem Bestreben, ja nichts anbrennen zu lassen, was letztlich als Revisionsbegründung herbeigezogen werden könnte, über das Ziel hinausgeschossen. Nicht Ignoranz, sondern juristische Akribie sind hier anzunehmen. Keine schlechte Voraussetzung für eine Prozeßführung, die der enormen Herausforderung gerecht wird.

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