Obergrenze für Flüchtlinge? Ende der Diskussion!
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Obergrenzen für Flüchtlinge verstoßen gegen geltendes Recht. Sie verstoßen gegen das Grundgesetz, gegen Europarecht und gegen die Genfer Flüchtlingskonvention. Das betonen renommierte Völkerrechtler wie Manfred Nowak, das betont der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages.
Doch wen kümmert's? Politiker gaukeln den Bürgern weiter Scheinlösungen vor. Dass das auf Kosten des geltenden Rechts geschieht, ist empörend. Neu ist es nicht: Bei der Debatte um die PKW-Maut spielte sich ähnliches ab. Den Bürgern wird vermittelt: Wir haben eine Lösung des Problems. Wir kümmern uns darum. Alls wird gut. Politiker wollen Stärke, Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit demonstrieren, wo genau diese fehlen
Georg Lechner 30.01.2016, 14:02 Uhr:
Jedenfalls danke für die Hinweise auf die Feststellungen zur Rechtswidrigkeit, das Europarecht und die Genfer Flüchtlingskonvention gelten auch in Österreich. Was vermutlich in Ö. passieren wird: Nach Erreichen der festgelegten Zahlen werden Asylanträge nicht mehr behandelt, was die Integrationsmaßnahmen leider auch auf Eis legen wird.
Die Scheinlösung "Obergrenze" wurde von der Volkspartei forciert, die von massiven (und wegen ihrer Anbiederung an Rechtspopulisten und Trottoirblätter mittlerweilen begründeten) Ängsten vor einer weiteren Erosion des Stimmenanteils in mehrere Richtungen geplagt wird. Beim Fall unter die magische 20 % - Marke muss sie befürchten, für ihre Geldgeber_innen uninteressant zu werden.