Sorgerecht mit Tücken
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Als wir vor vier Jahren das gemeinsame Sorgerecht beantragten, kam mir das schon kurios vor: Den Antrag hatte mein Partner gestellt, der Vater des ungeborenen Kindes. Da wir nicht verheiratet waren, war ich beim Jugendamt dabei und bestätigte, dass der lockige Zimmermann, der auf dem Hocker neben mir saß, tatsächlich der Erzeuger sei. Die Sachbearbeiterin beäugte meinen runden Bauch und lächelte: »Das ist doch schön, dass sie so an einem Strang ziehen.« Dass wir das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt beantragten, hatte einen Grund: Falls mir bei der Geburt »etwas passiert« wäre, wäre der Vater berechtigt gewesen, das leibliche Kind zu sich nehmen.
Seit ein paar Tagen haben Väter in Deutschland mehr Rechte. Väter können – auch gegen den Willen der Mutter – das Sorgerecht für ihre Kinde