Der Bundestag hat eine Chance vertan
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Die achte Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes erlaubt es, rund 50 ehemalige Stasi-Leute, die bei der Stasi-Unterlagenbehörde arbeiten, in andere Bundesbehörden zu versetzen. Außerdem werden Gruppen-Überprüfungen für Beamte und Soldaten in leitenden Funktionen möglich. Aus Sicht von Johannes Beleites, der einst im Leipziger Bürgerkomitee zur Auflösung der Stasi mitwirkte, ist die Novelle schädlich.
Dieses seit 1992 gültige, weltweit einzigartige Gesetz veränderte unser Land und wirkte sich auf viele Lebensläufe aus – bei Opfern wie bei Tätern. Erstmals erhielten Betroffene einer Diktatur das Recht, Einsicht in die zur eigenen Person erstellten Geheimdienstakten zu nehmen. Es gab nicht Mord und Totschlag, sondern ein offenes Klima im Umgang mit der eigenen Diktaturgeschichte, obgleich weder alle