Bürger gegen Bagger
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Gegen die Umsiedlung ganzer Dörfer zum Zwecke des Braunkohletagebaus hatte ein Anwohner sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen geklagt. Mit dem Urteil »Braunkohletagbau Garzweiler« hat das Bundesverfassungsgericht nun jüngst deutschlandweit den Rechtsschutz der von der Enteignung bedrohten Anwohner gestärkt. Konnten Eigentümer von Grund und Boden bisher erst dann gegen ihre Enteignung klagen, wenn die Bagger gewissermaßen schon vor ihrer Haustür standen, haben sie nun die Möglichkeit, bereits gegen die generelle Entscheidung der Behörde, den Kohleabbau zuzulassen, die Verwaltungsgerichte anzurufen. Damit sind die Anforderungen an die Begründung eines Gemeinwohlinteresses des Braunkohleabbaus durch die Energieunternehmen gestiegen. Gleichzeitig, da sind sich Fachjuristen einig, wird auch die Anzahl der Klagen erheblich steigen. So zum Beispiel in der Lausitz im Süden Brandenburgs im Projekt »Welzow II«. Der Energiekonzern Vattenfall plant hier, auf einer Fläche von 1900 Hektar weitere 200 Millionen Tonnen Braunkohle abzubauen. Wenn die Regierung in Potsdam wie geplant in diesem Jahr dieses Projekt genehmigen wird, werden die Betroffenen rechtzeitig Rechtsmittel einlegen. Anike Peters, bei der Umweltschutzorganisation Greenpeace zuständig für den Energie bereich, geht davon aus, dass sich aufgrund der neuen Rechtslage diese gewaltige Zerstörung verhindern lässt.