»Ein kirchenrechtliches Novum«

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Das kirchliche Arbeitsrecht ist keine leichte Materie. Deshalb beschloss die Deutsche Bischofskonferenz im Herbst 2004, dass es eine eigene Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) geben müsse. Der Vatikan stimmte zu. Am 1. Juli des vergangenen Jahres trat die KAGO dann in Kraft. Daraufhin gründeten die Bistümer eigene kirchliche Arbeitsgerichte, teilweise schlossen sich auch Diözesen zusammen und errichteten ein gemeinsames Arbeitsgericht. So beschäftigt sich zum Beispiel das Arbeitsgericht der Hansestadt Hamburg mit arbeitsrechtlichen Streitfragen aus den Erzdiözesen Hamburg und Berlin, den Diözesen Dresden-Meißen, Görlitz, Erfurt, Magdeburg, Hildesheim und Osnabrück sowie aus dem niedersächsischen Teil des Bistums Münster. »Das Gericht ist bundesweit das größte, weil es für neun Diö-zesen zuständig ist«, sagt Ursula Schüling, Refere
