Falsche Zahlen mit schlimmen Folgen
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Im April 2000 wurden die beiden Kurdinnen A. und S. aus Nienburg in die Türkei abgeschoben. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden. Weder das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge noch das Verwaltungsgericht hatte ihnen abgenommen, dass sie in der Türkei wegen Unterstützung der PKK gesucht werden.
Bei der Ankunft in der Türkei wurden sie umgehend verhaftet und drei Tage und zwei Nächte von der Antiterrorabteilung unter Schlägen und sexuellen Demütigungen verhört. A. berichtete, dass sie mit verbundenen Augen bis auf die Unterhose ausgezogen worden sei. Dann habe man ihr die Augenbinde abgenommen. Sie habe sich von fünf maskierten Männern umgeben gesehen. Die Männer hätten sie immer wieder geschlagen, und A. habe geschrien und große Angst vor einer Vergewaltigung gehabt. Die schwerbehinderte S., die sich nur