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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 4/2017
Der Inhalt:

Entschädigung für Atomtest-Opfer

vom 24.02.2017
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Frankreich will 57 Jahre nach seinen ersten Atomversuchen in Algerien und Französisch-Polynesien zulassen, dass die Opfer dieser Atomtests künftig leichter Entschädigungen erhalten. Das sieht eine geplante Gesetzesänderung vor, die noch vor den Präsidentschaftswahlen im April verabschiedet werden soll. »Die Reform des Entschädigungsgesetzes war lange überfällig«, kommentierte Ulrich Delius von der Gesellschaft für bedrohte Völker. Im bisherigen Gesetz heißt es, die radioaktive Strahlenbelastung durch Atomtests sei »zu vernachlässigen« – Krebserkrankungen der Betroffenen zum Trotz. Bisher sind sowohl Anträge auf Entschädigung der indigenen Maohi aus dem Südpazifik als auch solche von Algeriern abgelehnt worden. Die Algerische Liga zur Verteidigung der Menschenrechte kündigte Mitte Februar an, Frankreich wegen seiner vergangenen Atomtests vor den Internationalen Gerichtshof bringen zu wollen. Zwischen 1960 und 1996 hatte Frankreich insgesamt 210 Atomtests in der Sahara und im Südpazifik durchgeführt. Die algerische Menschenrechtsliga beklagt das mangelnde internationale Interesse angesichts der Folgeschäden.

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