Die Fehler im Asylrecht bleiben
von
Barbara Tambour
vom 13.03.2015
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Der Streit um das Kirchenasyl ist vorerst beigelegt. Das ist eine gute Nachricht. Das Kirchenasyl wird vom Bundesinnenministerium und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht länger infrage gestellt. Spitzenvertreter der evangelischen und der katholischen Kirche sowie der freikirchlichen Evangelischen Allianz hatten zuvor einmütig darauf gepocht, dass Kirchenasyl notwendig ist, um in Einzelfällen Menschen vor der Abschiebung in lebensbedrohliche und menschenrechtsverletzende Verhältnisse zu schützen.
Wirklich befriedigend allerdings ist der Kompromiss nicht. Zum einen ist er bis zum Herbst befristet. Und danach? Womöglich bedeutet er nur einen Aufschub.
Der Knackpunkt liegt zu