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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 6/2014
Der Inhalt:

Personenund Konflikte

vom 28.03.2014
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Karl-Heinrich Melzer, Probst und Leitungsmitglied der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland, hat Kriterien für den Einzug gleichgeschlechtlicher Paare in Pfarrhäuser beschrieben. Nach einem Beschluss der Landessynode der Nordkirche sollen Pastoren, die in eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaften leben, künftig heterosexuellen Paaren kirchenrechtlich gleichgestellt werden. Der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin sollte demnach evangelisch sein, wenigstens aber einer Kirche angehören. »Wichtig ist, dass definiert wird, was das Zusammenleben im Pfarrhaus ausmacht«, sagte Melzer. »Dazu zählen Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung.« Mit dem Gesetz würden gleichgeschlechtliche Partnerschaften aus einer rechtlichen

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