Kündigung bei zweiter Ehe?
von
Christoph Renzikowski
vom 27.03.2015
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Publik-Forum: Ende April wollen die katholischen deutschen Bischöfe Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht beschließen. Ein wichtiger Punkt ist, wie die katholische Kirche künftig mit Beschäftigten umgeht, die ein zweites Mal heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen. Was schlagen Sie vor?
Renate Oxenknecht-Witzsch: Ich schlage vor, dass der Abschluss einer nach kirchlichem Verständnis ungültigen zweiten Ehe nicht länger als schwerwiegender Loyalitätsverstoß betrachtet wird. Dieser Passus in der Grundordnung gehört gestrichen. Auch sollte das Eintragen einer Lebenspartnerschaft nicht mehr Anlass für eine Kündigung sein.
Die Bischöfe betonen, es gebe gar keinen Kündigungsautomatismus.