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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 9/2016
Der Inhalt:

Ich will das nicht

Der Sexualstrafrecht muss endlich die Opfer schützen, nicht die Täter
von Eva-Maria Lerch vom 13.05.2016
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Wenn eine Frau zum Opfer einer Vergewaltigung wird, kostet es sie oft große Kraft, den Täter anzuzeigen. Und dann muss sie häufig erleben, dass der Vergewaltiger ungestraft davonkommt – weil sie sich nicht körperlich gegen ihn gewehrt hat. Jetzt hat die Bundesregierung beschlossen, diese alte Vorgabe im Strafrecht zu ändern. Doch ihre Reform geht nicht weit genug.

Nach dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) soll Vergewaltigung künftig auch dann bestraft werden, wenn das Opfer nicht mit Gewalt, aber mit Drohungen unter Druck gesetzt oder in einem wehrlosen Moment überrumpelt wurde. Wenn die Frau aber »Nein« gesagt hat oder »Lass das, ich will das nicht!«, reicht das noch immer nicht für eine Verurteilung aus. Dabei ist längst erwiesen, dass Menschen in lebensbedrohlichen Situati

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