Kirchlicher Segen für Homo-Paare
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Gleichgeschlechtliche Paare können sich künftig in der badischen Landeskirche in einem öffentlichen Trauungsgottesdienst segnen lassen. Der Gottesdienst zur Begründung einer Lebenspartnerschaft soll nach der Agenda »Trauung« gefeiert und als Amtshandlung ins Kirchenbuch eingetragen werden. Das beschloss die Synode der badischen Landeskirche mit deutlicher Mehrheit. Vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion, die sich vor allem auf den Einleitungspassus bezog. Darin heißt es, »dass die Landessynode die Gleichwertigkeit von verschiedengeschlechtlicher und gleichgeschlechtlicher Liebe, Sexualität und Partnerschaft anerkennt, die verantwortlich vor Gott gelebt werden«. 21 von 66 Synodalen lehnten diese Formulierung ab, weil sie aus der Bibel kein Fundament für eine Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ableiten könnten. Die Synode einigte sich darauf, dass kein Pfarrer und keine Pfarrerin gezwungen werden soll, eingetragene Lebenspartnerschaften zu segnen. In solchen Fällen werde die Kirchenleitung einen anderen Geistlichen mit dem Gottesdienst beauftragen. Damit schließt sich die badische Landeskirche den Landeskirchen von Berlin-Brandenburg-Schlesische Oberlausitz, Hessen-Nassau und dem Rheinland an, die ebenfalls die kirchliche Trauung für homosexuelle Paare geöffnet haben. Andere Landeskirchen wie die sächsische oder die württembergische lehnen dies bis jetzt noch ab.