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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 9/2020
Der Inhalt:
Dossier

Erfolg für Frauen im Sudan

Weibliche Genitalverstümmelung ist ab sofort eine Straftat
vom 15.05.2020
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Es ist ein Fortschritt im Kampf gegen die Genitalverstümmelung bei Frauen: Im bisher äußerst konservativen Sudan ist diese brutale Praxis nun verboten. Verstöße gegen ein entsprechendes Gesetz der Übergangsregierung werden mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Von der Strafverfolgung soll jeder betroffen sein, der Genitalverstümmelungen durchführt.

Das UN-Kinderhilfswerk Unicef nahm die Entscheidung positiv auf. Im Sudan haben sich bisher laut UN 87 Prozent der 14- bis 49-jährigen Frauen der auch »Beschneidung« genannten Prozedur unterzogen – mehr als in den meisten anderen Ländern. Bei der Genitalverstümmelung werden Frauen oftmals noch in jungen Jahren die äußeren Geschlechtsorgane teilweise oder ganz entfernt, neben den Schamlippen häufig auch die Klitoris.

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