Woran erkennt man Bio?
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Der Wortzusatz »Bio« oder »Öko« darf grundsätzlich nur für echte Biolebensmittel verwendet werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Lebensmittel, deren Warenzeichen mit dem Wort »Bio« vor Inkrafttreten der Bio-Verordnung eingetragen und geschützt wurden, dürfen diese Bezeichnung bis zum Jahr 2006 weiterhin tragen, obwohl sie nicht biologisch erzeugt werden. Zum Beispiel Biofit, Biobrunch, Bioreform oder Bioghurt. Um auf Nummer sicher zu gehen: Das Etikett des Produktes muss die Codenummer oder den Namen der zuständigen Kontrollstelle tragen. Zum Beispiel »DE-006-Öko-Kontrollstelle«. Diese Vorschrift gilt momentan aber nur für pflanzliche Bioprodukte. Erst ab dem 24. August 2000 müssen auch Bioerzeugnisse tierischer Herkunft so gekennzeichnet werden.
Ein sicheres Erkennungsmerkmal für echte Bioprodukte ist das Zeichen eines der ökolandwi