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Dieser Artikel stammt aus
Publik-Forum, Heft 10/2024
Der Inhalt:
Leben & Kultur

Personen und Konflikte

vom 27.05.2024
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Ferda Ataman, Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, hat gefordert, den Schutz queerer und alter Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen. Darin werden ältere und queere Menschen bislang nicht genannt. Das Diskriminierungsverbot sei »so löchrig wie ein Schweizer Käse«, sagte sie. Es schütze bislang nicht explizit vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität und auch nicht vor Altersdiskriminierung. »Der Demokratie geht es so gut, wie es ihren Minderheiten geht«, betonte Ataman. Zuletzt wurde der Artikel 3 im Jahr 1994 geändert, um Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen.

Miriam Rürup, Direktorin des Moses-Mendelssohn-Zentrums für europäisch-j

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