Sterben helfen in der Schweiz
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In der Schweiz herrscht eine grundsätzlich offenere Haltung gegenüber der Suizidbeihilfe als in Deutschland. Es ist legal, beim Freitod zu assistieren, solange der Helfer nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen handelt. Der Suizid selbst wird als integraler Bestandteil des Selbstbestimmungsrechts verstanden. Anders in Deutschland: Ärzte sind verpflichtet, demjenigen, der sich das Leben nehmen will, spätestens dann medizinische Hilfe zu leisten, wenn er bewusstlos ist. Ansonsten können Ärzte wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft werden. Die Mehrheit der Schweizer befürwortet die liberale Regelung der Suizidbeihilfe. Je religiöser und je kirchlicher die Prägung, desto größer allerdings die Kritik daran. Bei der jüngsten Abstimmung im Kanton Zürich haben 84 Prozent der Stimmberechtigten Nein gesagt zu einem generellen Verbot. Die Sterbehilfe soll erlaubt bleiben – auch für Ausländer. Die Ärzteschaft ist gespalten. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaft warnt davor, Ärzte stärker als bisher in die Suizidbeihilfe zu involvieren. Genau das aber möchte die Schweizer Regierung. Sie will die organisierte Sterbehilfe, wie sie Exit und Dignitas anbieten, gesetzlich neu regeln. Die Akademie befürchtet, Suizidbeihilfe würde dann »als ärztliche Tätigkeit institutionalisiert«. Es gehöre aber nicht zur Aufgabe der Ärzteschaft, Suizidbeihilfe anzubieten. Die Sterbebegleiter, die bei Exit und Dignitas das tödliche Medikament überbringen, sind in der Regel keine Ärzte.